Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel verurteilt. Mit 13.000 Euro muss das Land den Journalisten der Welt entschädigen, weil dieses Yücels Menschenrechte in den Punkten Freiheit, Sicherheit und freie Meinungsäußerung verletzt habe. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Parteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten.
Der Korrespondent Yücel saß von 2017 bis 2018 ohne Anklageschrift wegen seiner Artikel im Hochsicherheitsgefängnis Silivri. Durch diplomatische Verhandlungen zwischen Ankara und Berlin konnte Yücel letztlich ausreisen. Dennoch wurde eine Anklage erhoben. Während seiner Abwesenheit ist er erneut zu zehn Monaten Haft verurteilt worden, da ihm Terrorpropaganda für eine kurdische Arbeiterpartei vorgeworfen wird. Das Verfahren ist in Revision.
Laut Berichten der Welt ist Yücel mit dem Urteil des EGMR nur teilweise zufrieden. Er ist enttäuscht davon, dass die Richtenden keinen Verstoß gegen das Folterverbot festgestellt haben. Das Gericht habe zudem nicht berücksichtigt, dass das Verfahren gegen den Journalisten politisch motiviert gewesen sei. Das sei auch in der Öffentlichkeit bekannt gewesen. Dass die Richter dies ignorierten, schade dem Ansehen des Gerichts, sagte Yücel gegenüber der Welt.