Bayern: Umstrittener Kreuzerlass tritt in Kraft

In Bayern gilt ab Freitag der Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Nun müssen in öffentlichen Gebäuden im Eingangsbereich Kreuze hängen. Die Kritik ist groß. 

Die bayerische Landesregierung will mit dem Kreuzerlass die Kultur und Identität des Freistaats verdeutlichen. Das Kreuz sei kein Symbol für das Christentum, sondern für das Abendland. Die Regelung gilt nur für Landesbehörden. Kommunal-, Bezirks- und Bundesämter sind nicht betroffen. Auch Hochschulen, Theater und Museen sind ausgenommen. Für sie gilt lediglich eine Empfehlung, Kreuze aufzuhängen. Die Umsetzung des Erlasses soll aber nicht kontrolliert werden. Strafen bei Verstößen sind auch nicht vorgesehen.

Die Argumente der Kritiker sind vielfältig. Sie werfen Söder unter anderem vor, das Kreuz als Wahlkampfinstrument zu missbrauchen, um Wähler von der AfD zurückzuholen. Zudem verstoße der Kreuzerlass gegen die Trennung von Kirche und Staat und sei daher verfassungswidrig. Auch in den Kirchen ist der Erlass umstritten.

Neben der Kritik gibt es aber auch Lob für die Kreuzpflicht. So verteidigen mehr als 30 katholische und evangelische Theologen den Erlass in einer öffentlichen Erklärung. Sie sehen das Kreuz als Symbol für die Würde des Menschen – und damit als Symbol für die Demokratie.

Kreuze in öffentlichen Gebäuden – die Rechtslage
Kreuze in öffentlichen Gebäuden sind rechtlich umstritten. Bereits 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht Kruzifixe in Schulen für verfassungswidrig erklärt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte jedoch 2011, dass die Kreuzpflicht im Klassenzimmer nicht gegen die Menschenrechte verstoße. Jedes EU-Mitgliedsland müsse selbst darüber entscheiden. Dies ist allerdings kein Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgericht.

Auch in Gerichtssälen sind Kreuze umstritten. Das Verfassungsgericht erklärte es 1973 für problematisch, wenn Kreuze in Gerichtssälen gegen den Willen von Prozessbeteiligten hängen. Auf Behörden allgemein lassen sich solche Urteile jedoch nicht direkt übertragen.

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