Das Sterben im Mittelmeer


Allein in diesem Jahr sind 681 Menschen auf der Flucht im Mittelmeer gestorben oder werden vermisst. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und die Internationale Organisation Migration (IOM) versuchen, die Todesfälle zu zählen und führen laufende Statistiken. Ein Überblick in Zahlen über das Sterben im Mittelmeer.

Keine Einigung, was mit Geflüchteten nach ihrer Rettung passiert

Die meisten Menschen fliehen aus Syrien, Eritrea und Subsahara-Afrika über die zentrale Mittelmeerroute von Libyen nach Italien oder Malta. Daneben gibt es zwei andere Routen nach Europa: Die westliche Route von Marokko über den Golf von Gibraltar nach Spanien. Und die östliche Route nach Griechenland und Zypern. Das Problem: Die rechtliche Lage, wie die EU mit den Menschen umgehen will, die über diese Wege oft in überfüllten und nur für wenige Kilometer betankten Schlauchbooten kommen, ist nicht vollständig geklärt.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Das internationale Seerecht gibt vor, dass jeder verpflichtet ist, Menschen in Seenot unmittelbar zu helfen. Unabhängig davon, wo im Meer sie in Seenot geraten. Allerdings gibt es keine Lösung, wohin genau die Geflüchteten dann gebracht werden. Zwar sieht das  Seevölkerrecht vor, dass es ein sicherer Ort sein soll. Zurückbringen nach Libyen ist deshalb keine Option – in dem Land ist die Sicherheitslage beispielsweise nach einem Luftangriff auf ein Flüchtlingslager momentan sehr schlecht. Die nächstgelegenen europäischen Länder wie Italien oder Malta verbieten den Seenotrettungsorganisationen aber mittlerweile, in ihre Häfen einzulaufen.

Vergangene Woche hat sich die Kapitänin der “Sea Watch 3” dem Verbot Italiens widersetzt und ist in den Hafen von Lampedusa eingefahren. Mit 40 Geretteten an Bord war die “Sea Watch 3” zuvor zwei Wochen lang vor der Küste hin- und hergefahren. Die Lage auf dem Schiff sei nicht mehr länger  kontrollierbar gewesen und man habe sich in einer Notlage befunden, sagte die Organisation Sea Watch. Italien hatte 13 Kinder, Schwangere und Kranke von dem Schiff an Land genommen. Deswegen sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte  in dem Fall keine konkrete Gefahr für Leib und Leben und entschied, dass das sogenannte Nothafenrecht nicht greift. Das Gesetz regelt, dass in solchen Extremfällen ein Hafen trotz anderer Verbote angefahren werden darf.

Rackete war vorläufig in Italien festgenommen worden, nun ist sie wieder frei. Dennoch bleibt bisher ungeklärt, wie die EU in Zukunft mit solchen Situationen wie die der Sea Watch in dieser Woche umgehen will. Die Zahlen zeigen eindeutig: Auch, wenn weniger Länder Flüchtlinge und Migranten aufnehmen, versuchen noch immer tausende Menschen die gefährliche Flucht über das Mittelmeer.

Beitragsbild: Geralt

Lizenziert nach Creative Commons

 

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