Neuer Strafenkatalog: 100 Euro und ein Punkt für Falschparker

Auto steht im Parkverbot

Höhere Geldstrafen für Falschparker, sogar Punkte in Flensburg sind bald möglich. Und auch den Rettungsgassenrowdies könnte es an den Geldbeutel gehen. Der neue Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums hat es in sich. Und nicht allen gefällt das. Gerade an Orten, an denen ohnehin grundsätzlich Parkplatznot herrscht. Fahrradfahrer hingegen profitieren von den Anpassungen. Doch wie sieht Andreas Scheuers neuer Katalog genau aus? Und was bedeutet er für die Studenten der TU Dortmund?

Montagmorgen, 10 Uhr. Auf den Straßen und Parkplätzen rund um die TU Dortmund herrscht mal wieder Anarchie und Chaos. Schließlich muss jeder einzelne am dringendsten um 10.15 Uhr in den Hörsälen und Seminarräumen sitzen. Parkplätze? Fehlanzeige. Entweder gibt es keine oder es ist mal eine Lücke erkennbar, aber irgendein kleiner Fiat Panda blockiert mit seinen 1.50 Meter Breite zwei Stellplätze. Da ist das Parken in zweiter Reihe, an der Straße, halb auf oder an einem Geh- oder Radweg schnell passiert.

Doch das wird künftig teurer – und kann sogar Punkte in Flensburg bringen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat seinen neuen, angepassten Bußgeldkatalog im Kabinett durchgebracht. Noch in diesem Jahr sollen die höheren Strafen in Kraft treten.

“Bislang war Falschparken manchmal billiger als ein Ticket zu kaufen”

“Gut so”, findet Sarah. Sie studiert an der TU Dortmund und ist oft mit dem Fahrrad unterwegs. “Das ist richtig gefährlich, wenn man auf dem Fahrradstreifen fährt und plötzlich nicht weiterkommt oder auf die Straße ausweichen muss. Besonders am Dortmunder Wall und den Zubringern zum Beispiel.”

“Bislang hat sich Falschparken ja oft sogar gelohnt – das war oft billiger als einen Strafzettel zu bekommen.”, meint Niko. Er fährt viele Strecken mit dem Auto. Auch den Weg zur Uni legt er meistens so zurück. “Das wird jetzt schon teuer.”

Und tatsächlich. Beim Falschparken ziehen die Strafen massiv an. Nicht nur schmerzhaft für einen Studenten. Wer “unzulässig in zweiter Reihe parkt”, den kostet das künftig 55 Euro. Wird dadurch jemand behindert, gefährdet oder etwas beschädigt, sind sogar bis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg vorgesehen. Das Gleiche gilt für das Parken auf Rad- und Gehwegen.

Parkplatz an der Universität Dortmund
Parkplatz an der Universität Dortmund

Auch höhere Strafen für Rettungsgassenverstöße

Was bei den meisten aber auf Zuspruch stößt, ist die deutliche härtere Strafe für Missachten oder Ausnutzen von Rettungsgassen. Mit dem neuen Strafenkatalog gibt es dann ein einmonatiges Fahrverbot für Autofahrer, die entweder keine Rettungsgasse bilden oder aber sogar selbst in so eine Gasse fahren, um weiter nach vorne zu kommen. Dazu kommen außerdem noch zwei Punkte in Flensburg und bis zu 320 Euro Geldstrafe.

“Immernoch zu wenig”, meinen einige Studierende, die wir in der Mensa gefragt haben. “Solchen Leuten gehört der Führerschein komplett entzogen. Es gibt nichts asozialeres. Da stehen ja manchmal auch Leben auf dem Spiel.”

Klare Meinungen also zum neuen Strafenkatalog des Bundesverkehrsministeriums. Minister Andreas Scheuer braucht noch die Zustimmung der Bundesländer, dann tritt er in Kraft.

Das soll noch in diesem Jahr passieren. Mal sehen, ob sich dann auch das anarchische Parkplatzchaos morgens um 10 Uhr bei uns an der TU Dortmund verbessert. Oder mehr Leute auf Bus und Bahn umsteigen.

 

 

 

 

Die Strafen für euch zusammengefasst:

Verstoß aktuelle StVO-Strafe künftige StVO-Strafe
unzu­lässiges in zweiter Reihe Halten 15 € 55 €
… mit Behin­derung, Gefährdung oder Sachbeschädigung 0 – 20 € 70 – 100 €
+ 1 Punkt
verbots­widriges Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnell­wegen 20 € 55 €
… mit Behin­derung, Gefährdung oder Sachbeschädigung 30 – 35 € 70 – 100 €
+ 1 Punkt
Außer­orts und auf Auto­bahnen bei stock­endem Verkehr keine Rettungs­gasse gebildet 200 € 200 €
+ 1 Monat Fahrverbot
Außerorts und auf Auto­bahnen unrecht­mäßig eine gebildete Rettungs­gasse genutzt 240 €
+ 1 Monat Fahrverbot
+ 2 Punkte
… mit Behin­derung, Gefährdung oder Sachbeschädigung 280 – 320 €
+ 1 Monat Fahrverbot
+ 2 Punkte
Parken auf gemein­samen Geh- und Rad­wegen in Fußgänger­zonen, Fußgänger­bereichen o. Ä. 30 € 55 €

Informationsquelle der Strafen: Bundesverkehrsministerium sowie www.bussgeldkatalog.org

Beitragsbild sowie Bild im Beitrag: Matthew Schön, KURT.

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