Verstößt jemand gegen geltendes Recht, kann eine Gefängnisstrafe drohen. Das oberste Ziel in Deutschland: Die Häftlinge sollen sich danach wieder in die Gesellschaft eingliedern. Doch das gelingt nur jedem Zweiten.
Seit 2004 sinkt die Anzahl der Menschen, die ins Gefängnis müssen. Doch die Rückfallquote ist seitdem unverändert hoch: Fast die Hälfte der Personen, die im geschlossenen Vollzug saßen, werden erneut straffällig. Und 21 Prozent der Menschen, die eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung erhielten, werden sogar wieder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Zahlen hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2020 veröffentlicht.
Ob jemand rückfällig wird, steht auch im Zusammenhang mit der Sanktionsschwere früherer Verurteilungen: Je höher die Strafe, desto eher wird jemand erneut verurteilt. „Straffälliges Verhalten zu sanktionieren, ist die schärfste Missbilligung, die eine Gesellschaft verüben kann. Der wichtigste Zweck dabei: Dafür zu sorgen, dass sich die Tat nicht wiederholt. Nicht durch die Täter*innen selbst und auch nicht von anderen Mitgliedern der Gesellschaft. So formuliert es das Strafvollzugsgesetz des Bundes. Dort heißt es unter anderem: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).“
Dafür sind die Zahlen der Rückfälligen ziemlich hoch. Die Frage ist also: Hat das Sanktionierungssystem ausgedient, so wie es jetzt gerade in Deutschland besteht? Sind Freiheitsstrafen noch zeitgemäß?
„Die individuelle Behandlung im Strafvollzug wird den Gefangenen durch eine aussichtsreiche Struktur ermöglicht. Teile einer solchen Behandlung können zum Beispiel das Job- und Ausbildungsmöglichkeiten sein. Die Gefangenen sind aber nicht gezwungen, dieses Angebot anzunehmen. Entweder sie profitieren davon oder eben nicht“, sagt Katja Grafweg. Sie ist die leitende Ministerialrätin der Justizvollzugsanstalt (JVA) NRW Gruppe Vollzugsangelegenheiten. Die Angebote seien keine Zwangsmaßnahme. Sich persönlich zu entwickeln, dazu müsse man die Straffälligen motivieren. Aber eine gewisse Bereitschaft zur Veränderung sei schon notwendig.
Tatsächlich besteht aber in den meisten Bundesländern die Arbeitspflicht während der Haftstrafe. Konkret steht es in §41 Absatz 1 StVollzG so:
„Der Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist. (…)“
Diesen Paragraphen des Bundes haben alle Bundesländer außer Brandenburg und Rheinland-Pfalz übernommen oder nur leicht sprachlich abgewandelt.
Die Aussage, man könne die Gefangenen nicht zur Behandlung zwingen, stimmt also rein rechtlich in diesen Bundesländern nicht.
Trotz dessen sind die Rückfallzahlen hoch
Wieso werden aber trotz der Angebote, so viele Häftlinge rückfällig? Prof. Christian Ghanem ist Hochschullehrer an der Technischen Hochschule Nürnberg.
Er sagt: „Im Gefängnis werden Menschen entwurzelt. Wir reduzieren soziale Kontakte nach außen auf ein Minimum und verwehren weitgehend den Zugang zu digitalen Medien. Zudem soll ihnen Verantwortung beigebracht werden in einem Kontext, wo viele Menschen mit hoher Kriminalitätslast sind und wo die Möglichkeiten für selbstbestimmtes Handeln weitgehend verunmöglicht wird. Es ist schon plausibel, dass das nicht sonderlich gut funktionieren kann.“
Das gibt auch Verena Oberlader, Sozial- und Rechtspsychologin an der Universität Bonn, zu Bedenken: „Im Gefängnis sind viele Menschen auf engem Raum, die alle strafrechtlich verurteilt wurden. Gepaart mit diversen Problemen kann dies dazu führen, dass man mit einem Gefängnis nicht einen Raum der Resozialisierung schafft, sondern viel eher eine Schule der Kriminalität“. Oberlader sieht in der Haft auch ein strukturelles Problem: „Im Gefängnis haben die Menschen wenig autonomen Handlungsspielraum – immerhin sind die Tage streng strukturiert und geplant. Damit bleibt wenig Platz für eigenständige Entwicklungs- und Veränderungsprozesse und diese Struktur erschwert es den Häftlingen, neue, idealerweise prosoziale, Verhaltensweisen einzuüben.“ Genau das hält Oberlader aber für notwendig, um die Häftlinge auf ein straffreies Leben vorzubereiten.
Es gibt viele denkbare Gründe für einen Rückfall
Ministerialrätin Katja Grafweg nennt noch eine weitere Aufgabe des Gefängnisses: Suchterkrankungen behandeln. Doch das sei schwierig: „Es gelingt nur in wenigen Fällen, die Suchterkrankung so aufzuarbeiten, dass die Häftlinge den Anforderungen außerhalb der JVA standhalten können“, sagt Grafweg. Es gebe auch noch andere Faktoren, wieso die Resozialisierung manchmal nicht funktioniere: Beispielsweise, wenn nach der Entlassung viele Dinge innerhalb einer kurzen Zeit nicht funktionieren, etwa die Suche nach Arbeit oder einer Wohnung.
„Wenn Häftlinge das Gefängnis verlassen und zurückkehren in ihre alten Strukturen und zu alten Kontakten, kann auch das hinderlich sein“, ergänzt Psychologin Verena Oberlader. Denn wenn diese Teil der kriminellen Vergangenheit waren, ist dies ein möglicher Baustein für eine fehlschlagende Resozialisierung.
Normalerweise werden die Gefangenen ein halbes Jahr vor dem Entlassungsdatum auf die Entlassung vorbereitet. Zumindest wenn sie im geschlossenen Vollzug sind.
Der beste Weg ist es aber, die Gefangenen vor der Entlassung in den offenen Vollzug zu bekommen. Denn so können sie stückchenweise auf das Leben außerhalb der Haft vorbereitet werden, sagt Grafweg. „Das ist der Königsweg.“
Aber auch der Strafvollzug muss sich ändern
Oberlader berichtet dazu aus qualitativen Interviews in kriminologischen Studien: „Hoffnung auf Veränderung, die Hoffnung, dass es dieses Mal gelingt. Das ist für viele Häftlinge der Antrieb.“
Aber Hoffnung allein reiche eben nicht, es brauche auch konkrete Chancen, die wahrgenommen werden können, um in der Gesellschaft Fuß zu fassen. „Für eine positive Entwicklung und eine funktionierende Resozialisierung sollten wir diese Chancen erhöhen und konkrete positive Annäherungsziele schaffen.“
Katja Grafweg sieht bisher noch keine realistische Alternative zu einer Freiheitsstrafe, zumindest in den Fällen, wo man keine Bewährungsstrafe oder den offenen Vollzug als Alternative verantworten kann. Auf die jeweiligen Straftaten komme es weniger an. Für die Entscheidung sei eher die Persönlichkeit des Häftlings relevant. Besonders strenge Maßstäbe gelten für potenziell erwartbare Straftaten, die die körperliche Unversehrtheit anderer verletzten.
Christian Ghanem sieht insbesondere kurze Haftstrafen kritisch: „60 Prozent der Inhaftierten sind zwei oder weniger Jahre in Haft. Das sind relativ geringe Strafmaße. Da stellt sich die Frage: Müssen die in Haft?“
Bei der Frage nach einem besseren Sanktionierungssystem bietet sich ein Blick in die nordischen Länder an. Ein Land sticht dabei besonders heraus: Norwegen hat die niedrigste Rückfallquote in Europa: Dort sind es nur 20 Prozent, die wieder eine Straftat begehen Noch einmal zum Vergleich: In Deutschland sind es fast 50 Prozent.
In einer Studie von 2005 bis 2009 untersuchten Forschende, wieso das norwegische System so erfolgreich ist. Dazu begleiteten sie 22.000 norwegische Inhaftierte, die im Schnitt sechs Monate in Haft waren. Das Ergebnis: Die norwegischen Gefangenen hatten eine 40 Prozent höhere Chance, erfolgreich eine Arbeitsstelle zu finden und eine 46 Prozent niedrigere Wahrscheinlichkeit innerhalb der ersten fünf Jahre nach Entlassung wieder eine Straftat zu begehen als Täter*innen, die eine mildere Sanktion als eine Gefängnisstrafe erhielten. Menschen mit Haftstrafe werden in Norwegen also deutlich seltener rückfällig als Menschen ohne Haftstrafe. Und: Sie haben eine höhere Chance in die Gesellschaft wiedereingegliedert zu werden.
Das Besondere: Die Justizvollzugsanstalten in Norwegen konzentrieren sich vor allem auf die Reintegration der Gefangenen, also das Wiedereingliedern der Straftäter*innen in die Gesellschaft. Das gibt der norwegische Justizvollzugsdienst auf seiner Website an.
Dazu gilt in Norwegen das Principle of Normality: Das Leben in Haft soll so gut es geht, dem Leben außerhalb nachempfunden sein. Nur das Recht auf Freizügigkeit wird den Gefangenen entzogen. So ist der Justizvollzugsdienst verpflichtet, den Inhaftierten eine angepasste Freizeitgestaltung anzubieten. Auch haben sie das Recht auf Urlaub, wenn sie einen Teil ihrer Haft abgesessen haben.
Ein bekanntes Beispiel für norwegische Gefängnisse ist das Bastøy Prison: Das Gefängnis befindet sich auf einer Insel, in der Nähe von Oslo. Die Gefängnisinsel fungiert als separate kleine Gemeinde mit rund 80 Gebäuden, kulturellen und sportlichen Angeboten, und Bildungsangeboten wie einer Schule oder einer Bibliothek. Die Insassen werden hier explizit darin unterstützt, sich nach der Haft in die Gesellschaft eingliedern zu können.
Die Autor*innen der Studie sehen in der Möglichkeit, sich während der Haft auf einen Job vorzubereiten und Bildungsangebote anzunehmen, den Grund für die guten Chance der Häftlinge in Norwegen.
Foto: Matthew Ansley via unsplash.com
Tatsache ist nur das die Rückfallquote in einem Vergeltungssystem,wie Amerika bei 80 %im ersten Jahr liegt. Also sollte unser System feinjustiert werden… nicht umgeworfen