EU-Gericht entscheidet über “Fack ju Göhte”

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet heute über den Filmtitel “Fack ju Göhte”. Die Richter müssen abwägen, ob es sich bei dem Titel um eine Beleidigung handelt oder nicht. 

Die Firma Constantin Film möchte seit April 2005 die Rechte an dem Namen schützen lassen. Die zuständige Behörde – das Europäische Amt für geistiges Eigentum – hat den Schutz bisher verweigert. Das Amt wolle nichts schützen, was mit dem Wort “Fuck” zu tun habe. Der Titel sei vulgär und verstoße gegen die guten Sitten.

Es geht um viel Geld. Nur mit Markenschutz kann Constantin Film Fanartikel bedrucken. Für T-Shirts, Tassen und Schreibwaren gäbe es genug Abnehmer*innen: Der zweite Teil von “Fack ju Göhte” war mit knapp sechs Millionen Zuschauer*innen der erfolgreichste Film des Jahres 2017.

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