Steuer

Bundesverfassungsgericht: Keine Steuervorteile für Studierende

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Studierende können die Kosten für ihr erstes Studium nicht von der Steuer absetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag (10.01.2020) in Karlsruhe entschieden. Wie zuvor können nur die Kosten für ein Zweitstudium oder eine zweite Berufsausbildung von der Steuer als sogenannte Werbungskosten abgesetzt werden.