Wohnungslosigkeit

Von der Parkbank in den Knast

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Sie haben nichts und bald noch weniger. Öffentliches Campieren ist laut Paragraf 7 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund illegal. Die einzige Möglichkeit für Obdachlose ist es in Obdachlosenunterkünften zu schlafen. Diese beschränken sich zur Zeit jedoch auf nur 266 Unterbringungsplätze.