Prozess um Kölner Stadtarchiv beginnt

Prozessauftakt in Köln: Fünf Personen müssen sich neun Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor Gericht verantworten. Steht bis März 2019 keine Entscheidung, wird die Anklage fallen gelassen. 

Neun Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs beginnt am heutigen Mittwoch, 17. Januar, der Prozess am Amts- und Landesgericht. Es soll geklärt werden, wer die Schuld trägt, dass zwei Menschen gestorben sind und ein Sachschaden von 1,2 Milliarden Euro entstanden ist. Der Grund für den Einsturz am 3. März 2009 soll der Bau eines U-Bahn-Tunnels unter der Kölner Severinstraße gewesen sein. Eine große Menge des Archivmaterials konnte auch Monate nach dem Einsturz nicht unter den Trümmern gefunden werden.

Die fünf Angeklagten, darunter Bauleiter und Personen der Bauüberwachung, sind wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung angeklagt. Die Baufirmen streiten alle Vorwürfe ab. Die Beschuldigten waren für den Tunnelbau der U-Bahn zuständig. Die Bauarbeiter sollen während ihrer Arbeit auf ein Hindernis gestoßen sein, das sie nicht beseitigen konnten. Sie sollen ihre Arbeit ohne eine Meldung der Situation fortgesetzt haben. Den Angeklagten drohen fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafen.

Falls es zu keiner Einigung vor Gericht kommt, wären mögliche Straftaten Anfang März 2019 absolut verjährt. Wenn es bis dahin kein Urteil gibt, können die Angeklagten nicht mehr durch ein Gericht belangt werden. Diese Frist gilt jedoch nur für den Strafprozess. Im Zivilprozess liegt eine Anklage gegen die Arbeitsgemeinschaft der beauftragten Bauunternehmer vor. Dort fordern die Kölner Verkehrsbetriebe von dem Bauunternehmen, das für den Tunnelbau verantwortlich war, rund eine Milliarde Euro als Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden. Die Stadt Köln hat der Einsturz bis jetzt rund 1,2 Millionen Euro gekostet, im Zivilprozess wollen sie dieses Geld ebenfalls zurückbekommen.

 

 

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