Die Klage der AfD gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ist in allen Punkten am Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Nachdem die Bundesregierung 2015 entschieden hatte, Flüchtlinge nicht an den deutschen Grenzen abzuweisen, hatte die AfD geklagt. Sie sah in der Entscheidung die Mitbestimmungsrechte des Bundestags verletzt. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage jedoch in allen Punkten ab. Grund dafür ist unter anderem das widersprüchliche Verhalten der AfD, wie “Tagesschau” und “Welt” berichten. Demnach habe die AfD vor dem Verfassungsgericht unter anderem beklagt, dass kein Gesetz zum Umgang mit Migranten beschlossen worden war. Im Bundestag hatte die AfD jedoch verkündet, sie würde sich nicht an der Ausarbeitung solch eines Gesetzes beteiligen.
Die Ablehnung durch die Verfassungsrichter erfolgte einstimmig. “Ihr [,der AfD, A.d.V] geht es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns“, heißt es in der Begründung.