Der Bundestag hat eine Reform zum Bafög verabschiedet. Studierende werden ab dem kommenden Wintersemester besser gefördert.
Ab dem 1. August steigt der Förderungshöchstsatz des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) um 17 Prozent. Das hat der Bundestag heute (17. Mai) entschieden. Die Steigerung von 735 auf künftig 861 Euro im Monat soll in zwei Stufen erfolgen. Auch auf die steigenden Mieten wird die Reform reagieren. So soll der Wohnungszuschlag dann von 250 auf 325 Euro angehoben werden. Vergrößern wird sich auch die Anzahl der Studierenden, die Bafög erhalten können. Damit können in den kommenden Jahren auch Studierende unterstützt werden, deren Eltern bislang zu viel für eine Förderung verdient haben. Weitere Punkte der Reform sind ein steigender Krankenversicherungszuschlag und eine neue Rückzahlgrenze. Wer 77 Monatsraten zurückgezahlt hat, ist in Zukunft schuldenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange das Darlehen des Studierenden war.