Das Töten von männlichen Küken bleibt erst einmal erlaubt. Tierschützer hatten geklagt, da die Tötung der männlichen Küken ohne vernünftigen Grund erfolge und daher dem Tierschutzgesetz widerspreche. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber am Donnerstag die Tötung nicht verboten, da die Nutzungsinteressen derzeit wichtiger als der ethische Verstoß sein.
Erst wenn die Geschlechter der Hühner schon im Ei festgestellt werden können, könnte es laut Gericht ein Tötungsverbot geben. Die Technik ist aber noch nicht für den Massenmarkt bereit. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium werden jährlich in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken kurz nach der Geburt getötet.
Legehennen sind so gezüchtet, dass sie möglichst viele Eier legen. Die Hühner sind vergleichsweise klein und setzen kaum Fleisch an, daher sind sie für die Fleischproduktion ungeeignet. Die männlichen Tiere werden kurz nach der Geburt vergast.