Heute soll im Landtag von NRW ein neues Hochschulgesetz verabschiedet werden. Ziel des Gesetztes ist es, den Universitäten mehr Entscheidungskraft zu geben. Sie dürfen dann individuell über die Anwesendheitspflicht, die Zivilklausel und verpflichtende Studienverlaufspläne entscheiden.
Heute (11. Juli) soll der NRW Landtag in Düsseldorf das neue Hochschulgesetz verabschieden. Die Regierungsparteien CDU und FDP wollen den Hochschulen damit mehr Freiheiten einräumen. Sie sollen ab jetzt selbst unter anderem entscheiden können, ob sie Militärforschung betreiben. Die rot-grüne Landesregierung hatte die Zivilklausel zum Verbot solcher Forschungen 2014 in das Hochschulzukunftsgesetz aufgenommen.
Auch eine Anwesenheitspflicht wird im Rahmen des neuen Gesetzes diskutiert. Studierende müssten demnach verpflichtend an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Damit sollen die hohen Zahlen der Studienabbrecher gesenkt werden. Laut dem Gesetzesentwurf sollen die Hochschulen in Zukunft selbst entscheiden können, ob sie eine Anwesenheitspflicht einführen. Verschiedene Studierendeninitiativen demonstrieren heute gegen das neue Hochschulgesetz.
Außerdem sollen die SHK-Räte abgeschafft werden. Auch das Hausberufungsverbot soll flexibler gestaltet werden. Damit sollen Juniorprofessoren leichter an der eigenen Hochschule berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht für ihre Promotion die Hochschule gewechselt haben. Über alle Änderungen, kann die Universität nach Verabschiedung des Gesetzes aber noch selbst entscheiden.