EuGH: Hohe Hürden für Zwangshaft von Politikern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit um Dieselfahrverbote Zwangshaft für Politiker nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings gebe es für eine solche Zwangshaft hohe Hürden, so die Luxemburger Richter.

Die Haft gefordert hatte die Deutsche Umwelthilfe. Grund für die Forderung ist die Weigerung der bayrischen Regierung, ein Urteil von 2012 des Verwaltungsgerichts München einzuhalten. In diesem Urteil geht es um ein Dieselfahrverbot in Bayern, um die europäischen Grenzwerte für Stickstoffdioxid einhalten zu können. Obwohl das Urteil rechtskräftig ist, erklärte der bayrische Ministerpräsident, Markus Söder, dass es in München kein solches Fahrverbot geben werde.

Eine Hürde des EuGH ist eine entsprechende Gesetzesgrundlage in Deutschland. Demnach dürfe man Menschen nur die Freiheit entziehen, wenn dies durch ein konkretes Gesetz geregelt sei. Außerdem verlangen die Luxemburger Richter Verhältnismäßigkeit. Der EuGH hat den Fall nun an das Münchner Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

Bisher versuchte das Verwaltungsgericht die bayrische Staatsregierung durch Zwangsgelder zur Einhaltung des Urteils zu bringen. Diese Zwangsgelder fließen allerdings wieder zurück in den Staatshaushalt. Sie seien daher kein geeignetes Druckmittel, so die Deutsche Umwelthilfe.

 

 

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