Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein historisches Urteil im Abgasskandal gefällt. Für die Kläger bedeutet das, dass sie einen Großteil ihres Kaufpreises zurückbekommen können.
Im Fall Herbert Gilbert gegen Volkswagen, der gestern vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeschlossen wurde, ist ein Urteil gesprochen worden. Gilberts Fall steht dabei stellvertretend für rund 60.000 weitere Kläger, die einen entsprechenden VW Diesel gekauft haben. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nun entschieden, dass alle Kläger ein Recht auf Schadensersatz haben.
“Es ist ein toller Tag, ein tolles Urteil”, sagte Kläger Herbert Gilbert laut tagesschau.de nach der Verkündung. “Es hilft nicht nur mir, sondern auch vielen Tausenden Klägern, die noch in der Warteschleife stecken, ihre Klageverfahren zügig zu beenden.”
Wie hoch der Schadensersatz für den jeweiligen Kläger ausfällt, wurde ebenfalls festgelegt. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die mit dem Fahrzeug bereits zurückgelegten Kilometer. Herbert Gilbert bekommt beispielsweise von den 31.000 Euro, die er für seinen VW bezahlt hat, 26.500 Euro wieder. Die Begründung: Er muss sich anrechnen lassen, was er bereits von dem Auto gehabt hat.
VW hat bereits kurz nach dem Urteil reagiert und verkündet, dass der Konzern allen Klägern eine außergerichtliche Lösung in Form einer Einmalzahlung anbieten wird. Wer diese Einmalzahlung annimmt, kann sein Fahrzeug weiter behalten. Wer den gerichtlichen Weg beschreiten und die Schadensersatzforderung durchbringen möchte, muss, wie Herbert Gilbert, sein Auto dem VW-Konzern zurückgeben.