Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz

Wer im Netz mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen droht, muss nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Das hat der Bundestag in einem Gesetz am Donnerstag (18.06.2020) beschlossen. Bisher standen nur Morddrohungen unter Strafe. 

Außerdem verpflichtet das Gesetz die Betreiber sozialer Netzwerke, bestimmte Posts in Zukunft nicht nur zu löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Auch die IP-Adressen und die Identität der Täter*innen werden in Zukunft an das BKA weitergeleitet.

Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen

– Justizministerin Christine Lambrecht (SPD)

Die AfD kritisiert, das Gesetz würde die Meinungsfreiheit massiv einschränken. Dem widersprach die Union: Es sei nicht zur Unterdrückung von Meinungen gedacht, sondern zum Schutz der Meinungsfreiheit im Netz.

Die Bundesregierung reagiert mit dem nun verabschiedeten Gesetz auf Ereignisse, die eine insgesamt besorgniserregende Entwicklung der Hasskriminalität zeigen würden. Als Beispiel wird der Angriff in Halle an der Saale im vergangenen Jahr genannt: Ein Rechtsextremist versuchte, in Synagoge einzudringen, um die Menschen zu töten, die sich dort versammelt hatten.

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