Kommentar: Studierende brauchen auch einen Rettungsschirm!

Ein hybrides Wintersemester? Davon ist für mich bisher noch kaum etwas zu spüren. Die Lehre ist wieder genauso digital wie im vergangenen Semester. Mit Folgen für alle Studierenden, die sich teure Laptops und schnelles Internet nicht leisten können. Mal ganz abgesehen davon, dass nicht alle Dozierenden das mit der digitalen Lehre so gut raushaben.

Es hat sich also doch nichts geändert. Aber es gibt einen großen Unterschied zum vergangenen Semester: Die Regelungen zur Unterstützung von Studierenden gelten nicht mehr oder zumindest nicht in gleichem Maße.

Ein kleiner Rückblick: Durch die „Freiversuchsregelung“ durften Studierende im vergangenen Semester Klausuren und mündliche Prüfungen angehen, ohne Angst davor zu haben, durchzufallen. Wer im Sommer eine Prüfung nicht bestanden hat, hat keinen seiner drei Versuche verloren. Zusätzlich wurde die Regelstudienzeit für alle Studierenden im Sommersemester 2020 um ein Semester erhöht. Das ist vor allem für diejenigen wichtig, die BAföG beziehen, denn mit dem Ende der Regelstudienzeit tickt die Uhr für die Unterstützungszahlungen.

Schnell und unkompliziert

Gerade jetzt sind diese Zahlungen wichtiger als je zuvor. Denn typische Studi-Jobs wie Kellnern fallen momentan erst mal flach. Daran hat sich seit dem vergangenen Semester nichts geändert. Und auch die Lehre findet wieder ganz ähnlich statt wie im Sommer: mit deutlich mehr Eigenverantwortlichkeit und der Voraussetzung, eine starke Internetleitung und einen belastbaren PC zu haben. Die Regelungen, die im letzten Semester auch von einigen Lehrenden gefordert wurden, haben schnell und unkompliziert geholfen. Dass sie unter gleichen Bedingungen auch wieder gelten sollten, erscheint nur angemessen.

Für die Verlängerung der Regelstudienzeit ist das Landesministerium für Kultur und Wissenschaft verantwortlich. Auf Anfrage teilt dieses mit, dass über eine mögliche Verlängerung der Regelstudienzeit um ein weiteres Semester derzeit diskutiert wird. Mehr Klarheit gibt es bei der Freiversuchsregelung. Darüber entscheidet das Rektorat der TU Dortmund. Die Freiversuchsregelung soll im Wintersemester 20/21 in eingeschränktem Maße weitergeführt werden. Sie gilt nur für Erstsemester. Und für diejenigen, die bei einer Prüfung bereits im letzten, entscheidenden Versuch sind. Warum nur für diese beiden Gruppen, bleibt unbeantwortet.

Ein Kurswechsel als Selbstzweck?

Klar, für Erstis ist der ganze Unikram noch komplett neu. Sie schreiben dieses Semester ihre ersten Klausuren, haben ihre ersten mündlichen Prüfungen. Und mit der Allgemeinverfügung des Landes wird die Präsenzlehre, die für Erstsemester teils noch aufrechterhalten wurde, nun noch weiter verringert. Dass man ihnen bei den Prüfungen entgegenkommt, ist nur fair. Aber wozu die fast schon dramatische Beschränkung auf die letzten Versuche? Sind die beiden vorherigen Anläufe etwa weniger wichtig? Oder einfacher?

Fest steht: Es wurden große Hoffnungen auf ein hybrides Semester gesetzt. Anstatt Fähigkeiten und Kapazitäten in der digitalen Lehre zu vergrößern, wurden Vorkehrungen für Präsenzlehre getroffen, die mittlerweile kaum noch relevant sind. Daher fordere ich vom Rektorat der TU Dortmund sowie vom Landesministerium für Kultur und Wissenschaft: Die Freiversuchsregelung und die Verlängerung der Regelstudienzeit sollten auch für das Wintersemester gelten. Vollumfänglich. Es hat sich ja schließlich doch nichts geändert.

Beitragsbild: Simon Kaufmann

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