Bundesregierung beschließt Mehrwegpflicht

Restaurant- und Cafébetreiber*innen müssen ab 2023 Mehrwegbehälter zum Mitnehmen von Lebensmitteln anbieten. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch, 20. Januar, beschlossen. Die Änderung des Verpackungsgesetzes sieht außerdem vor, dass sämtliche Plastikflaschen pfandpflichtig werden und zu mindestens 25 Prozent aus Rezyklat bestehen müssen.

“Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden”, sagte Bundesumweltministerin Schulze (SPD) laut dpa am Mittwoch. Konkret bedeutet die Gesetzesänderung, dass Kund*innen ab 2023 immer die Wahl haben werden, ob sie To-Go-Produkte in Einweg- oder Mehrwegbehältern mitnehmen wollen. Damit setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 um. Für kleinere Betriebe sind jedoch Ausnahmen im Gesetzesentwurf vorgesehen.

Auf Zustimmung treffen die Gesetzesänderungen unter anderem bei Kunststofferzeuger- und Unternehmensverbänden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hält den Zeitpunkt aufgrund der Corona-bedingten Einbußen dagegen für unpassend. Kritik kommt auch von Verbraucherzentralen und der Deutschen Umwelthilfe, die den Gesetzesentwurf für nicht weitreichend genug halten.

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