Bundestag beschließt Impfpflicht in Pflegeberufen

Der Bundestag hat am Freitag (10.12.) die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen beschlossen. Bis Mitte März 2022 sollen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen müssen. 571 Abgeordnete stimmten mit dafür, 80 dagegen. Trotzdem gab es heftige Kritik aller Oppositionsparteien. 

Unions-Fraktionsvize Stephan Stracke warf der Ampel-Regierung etwa vor, mit der Impfpflicht Lücken schließen zu wollen, die man selbst aufgerissen habe. SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte hingegen, die Einführung einer zumindest teilweisen Impfpflicht sei „unvermeidbar“.

Weitere Kritik an der Impfpflicht kam vom Deutschen Pflegerat. Dessen Präsidentin Christine Vogler betonte, man müsse bei der Impfpflicht „einrichtungsbezogen“ vorgehen, anstatt auf bestimmte Berufsgruppen zu zielen. Die deutsche Stiftung Patientenschutz warnte außerdem vor Personalflucht. Sollten sich 10 Prozent aller Pfleger*innen nicht impfen lassen, könne das allein in der Alterspflege einen Weggang von über 100.000 Beschäftigten bedeuten.

Freitagnachmittag soll noch der Bundesrat über die Gesetzesvorlage abstimmen.

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