Energiepauschale und Steuerentlastungen: Was bekommen Studierende?

Wegen der steigenden Preise will der Bund die Bürger*innen entlasten und hat deshalb am Donnerstag (12.05.) ein Maßnahmenpaket in Milliardenhöhe beschlossen. Auch eine Energiepauschale für Erwerbstätige ist geplant. Aber was bekommen eigentlich die Studierenden?

Gina Klein (23) studiert Grundschullehramt an der TU Dortmund. Für das Studium ist sie hierhergezogen und wohnt zusammen mit ihrem Freund. Die gestiegenen Energiepreise werden sie schon bald betreffen. In letzter Zeit hat sie deshalb darauf geachtet, weniger zu heizen. „Ich habe mir zwei Mal überlegt, ob ich die Heizung anmache oder einfach einen Pullover anziehen soll“, sagt sie mit Blick auf den letzten Winter.

Bao Ky Doan studiert an der TU Dortmund. Foto: Patricia Böcking

Wie stark die Energiepreise gestiegen sind, wird Gina Klein aber vermutlich erst im nächsten Jahr merken, wenn die Heizkostenabrechnung kommt. In anderen Bereichen sind die Preissteigerungen schon jetzt deutlich spürbar: etwa bei Nahrungsmitteln. Das musste auch Studentin Bao Ky Doan (20) feststellen: „Die Nudeln sind teurer geworden“, klagt sie.

Inflation zuletzt vor 30 Jahren so hoch

Bei 7,4 Prozent lag die Inflationsrate nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im April. Eine ähnlich hohe Rate gab es zuletzt im Jahr 1981, als die Mineralölpreise infolge des Golfkriegs stiegen. Besonders hoch ist die Inflation bei den Energiepreisen: Dort sind die Preise im Vergleich zum April des Vorjahres um über 35 Prozent gestiegen. Grund für die Preissteigerung ist vor allem der Krieg in der Ukraine.

Um die Bürger*innen zu entlasten, hat der Bundestag am Donnerstag (12.05.) ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen. Dazu gehört zum Beispiel eine Erhöhung des Grundfreibetrags und der Pendlerpauschale. Dadurch verliert der Staat allein in diesem Jahr über vier Milliarden Euro Steuergelder – bis 2026 summieren sich die Kosten sogar auf rund 22,5 Milliarden Euro.

Was wurde am Donnerstag (12.05.) genau im Bundestag beschlossen?
  • Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer wird um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Auf diesen Betrag müssen also keine Steuern gezahlt werden. Somit zahlen alle Einkommenssteuerpflichtigen weniger Steuern – und zwar rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres.
  • Die Pendlerpauschale für Fernpendler wird erhöht. Fernpendler sind Bürger*innen, die 21 oder mehr Kilometer zur Arbeit fahren müssen. Rückwirkend zum 1. Januar können sie 38 Cent pro Kilometer anrechnen, also drei Cent mehr als bisher. Ursprünglich sollte die Fernpendlerpauschale erst in zwei Jahren erhöht werden.
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag, auch Werbungskostenpauschale, steigt rückwirkend zum 1. Januar von 1000 Euro auf 1200 Euro. Die Pauschale wird bei der Steuererklärung automatisch als berufliche Ausgaben angerechnet und senkt den Betrag des Einkommens, der versteuert werden muss.

Außerdem kommen noch weitere Entlastungen, die der Bund schon Ende April beschlossen hat. Darunter ist beispielsweise eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die einmalig an alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen ausgezahlt werden soll. Auch für Kinder gibt es einen Bonus: Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, soll ab Juli ein einmaliger Bonus von 100 Euro gezahlt werden.

„Für Studierende ist das alles sehr gemein. Sie haben im Endeffekt nichts davon.“ – Janina Bergauer, Lohnsteuerhilfe Ruhr

Steuerentlastungen sowie Boni für Kinder und Erwerbstätige: Doch was ist mit den Studierenden? „Ich befürchte, dass Studierende leider leer ausgehen könnten“, sagt Janina Bergauer, zweite Vorsitzende des Vereins Lohnsteuerhilfe Ruhr. „Für Studierende ist das alles sehr gemein. Sie haben im Endeffekt nichts davon.“

Logisch, denn Steuerentlastungen kann auch nur der- oder diejenige erhalten, der überhaupt Steuern zahlt. Und das tun die meisten Studierenden nicht.  Aber auch bei der Energiepreispauschale könnten Studierende – ebenso wie Rentner – zu kurz kommen. Denn: Wer nicht arbeitet, ist nicht steuerpflichtig. Mini-Jobber sollen sich die Pauschale aber Medienberichten zufolge mit einer Steuererklärung holen können. Auf die 300 Euro hoffen können auch Studierende, die einen Arbeitgeber haben und dort „auf Steuerkarte“ beschäftigt sind, wie beispielsweise Werkstudierende, erklärt Janina Bergauer. 

Studierende fühlen sich übergangen

Viele Studierende fühlen sich durch die Maßnahmen ungerecht behandelt, wie Studentin Samira Bergau (22). „Gerade Studenten müssen sowieso jeden einzelnen Cent umdrehen“, klagt sie. Dass die Energiepauschale nur an Steuerpflichtige geht, findet auch Gina Klein unfair. „Studenten haben weniger Geld, weil sie eben keinen steuerpflichtigen Job haben“, sagt sie.

Das gilt aber nicht für alle Studierenden. Jonas (21) studiert Raumplanung an der TU Dortmund und arbeitet neben dem Studium. Er müsste die Pauschale deshalb also bekommen – und das findet er auch notwendig. „Die Gehälter werden ja nicht so schnell angepasst, wie die Preise steigen“, erklärt er.

Aber auch 300 Euro sind nicht gleich 300 Euro: Die Energiepauschale unterliegt der Einkommenssteuer. „Mit Sozialversicherungen und Lohnsteuern wird bei den meisten am Ende gar nichts hängen bleiben“, sagt Janina Bergauer vom Lohnsteuerhilfeverein.

Wie genau die Energiepauschale ausgezahlt werden soll, stehe aber noch nicht fest. „Es ist alles noch nicht spruchreif“, sagt Bergauer. „Wir hoffen, dass sich für die Studenten noch was tut.“

Auf etwas Geld können Studierende aber dennoch hoffen: Schließlich gilt der Bonus von 100 Euro auch für alle Studierende unter 25, deren Eltern noch Kindergeld für sie bekommen. Außerdem sollen Studierende genau wie Azubis einen Heizkostenzuschuss von 230 Euro erhalten – allerdings nur diejenigen Studierenden, die Bafög erhalten.

Beitragsbild: Omid Armin / Unsplash

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