BAföG-Reform: Diese Reaktionen gibt es auf die geplanten Änderungen

Die Koalition hat im Koalitionsvertrag festgehalten, die BAföG-Förderung zu reformieren. Denn: Immer weniger Studierende werden gefördert – die Zahlen sinken kontinuierlich. Gleichzeitig steigen die Preise bei Wohn- und Lebenshaltungskosten, unter anderem aufgrund der Inflation. Am Mittwoch hat die Koalition zusammen mit der Linken nun einen ersten Schritt getan: Der Reform zur 27. Novelle des Bundes­ausbildungsgesetzes wurde im Bundestag zugestimmt. Wie kann man die geplante Reform einschätzen?

Gerade wird alles teurer: Das Wohnen, aber auch der Supermarkt-Einkauf. Und wenn man BAföG bezieht, kann das ganz schön weh tun. Denn gerade üppig ist der aktuelle Förderungssatz nicht. Das ist ein – aber nicht der einzige – Grund, wieso der BAföG-Satz jetzt erhöht werden soll. Die erste Hürde ist genommen: Am Mittwoch (23.06.) hat der Bundestag dem Regierungsentwurf dazu zugestimmt. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Aber um was genau geht es eigentlich?

Das soll geändert werden

Hier die zentralen Punkte, die verbessert werden sollen:

  • Der Förderungshöchstsatz steigt auf 934 Euro von vorherigen 861 Euro. Denn die Bedarfssätze werden um 5,75 Prozent angehoben. Der Wohnzuschlags steigt auf 360 Euro, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt.
  • Auch die Freibeträge der Eltern von BAföG-Empfangenden werden hochgesetzt: Um 20,75 Prozent auf 2.415 Euro von verheirateten Elternteilen.
  • Die Altersgrenze wird auf 45 Jahre angehoben.
  • Und: das Antragstellen soll nach der Reform komplett digital funktionieren.

Die Erhöhung soll für Studis ab dem kommenden Wintersemester 2022/23 gelten – für Schüler*innen schon ab dem neuen Schuljahr.

Was ist BAföG und wie lange gibt es das schon?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt es seit 50 Jahren. Idee hinter dem Gesetz war, vielen jungen Menschen eine qualifizierte Ausbildung zu ermöglichen – unabhängig davon, wie ihre soziale und wirtschaftliche Situation aussieht.

Was kann man an der Erhöhung kritisch sehen?

Sowohl die Union als auch die AfD stimmten gegen die Änderungen. Größter Kritikpunkt: Die Anhebung reiche nicht aus, durch die Inflation haben die Studierenden gar nichts von der Erhöhung. Die Neuerung werde also durch die Inflation “aufgefressen”. Und die Antragsverfahren bleibe trotz der Änderungen noch umständlich. Die AfD fordert eine Überarbeitung des Gesetzentwurfes, weil die Änderungen den Grundsätzen des BAföGs nicht entsprechen würde.

Auch die CDU-Bundestags-Abgeordnete Katrin Staffler sieht die Reform kritisch:

Das Deutsche Studentenwerk sieht an den Änderungen positiv, dass das neue Gesetz schnell in Kraft tritt. Es merkt in einer Pressemitteilung von Mittwoch (23.06.) aber auch an, dass die Bedarfssätze um 10 Prozent angehoben werden müssten. Nur so könne man sicher gehen, dass die Geförderten keinen Kaufkraftverlust erhielten. Der freie Zusammenschluss von Student*innenschaften wird gegenüber der Tagesschau noch deutlicher: “Angesichts der aktuell dramatischen Teuerungsrate muss man nun wirklich kein Mathegenie sein, um zu sehen, dass die Erhöhung vorne und hinten nicht reicht. (…) [Nötig ist] ein BAföG, das endlich wieder der studentischen Lebensrealität gerecht wird und es auch bleibt.”

Welche positiven Aspekte gibt es bei der Reform?

Die Änderungen wurden von der Ampel-Koalition mit der Linken beschlossen. Darunter auch der Beschluss, dass die Fördersätze um 5 Prozent angehoben werden sollen. Laut Peter Köhler, Kreisgeschäftsführer der Dortmunder Grünen, war das notwendig: “Damit wurde erreicht, dass der BAföG-Höchstsatz jetzt endlich so hoch ist wie Hartz IV. Das war längst überfällig. Hartz IV gibt ja bereits das berechnete Existenzminimum an. Das muss auch für Menschen in Ausbildung gelten.” Die Erhöhung ist also auch laut der Grünen nicht üppig. Aber wie uns die beiden SPD-Abgeordneten Jens Peick und Sabine Poschmann sagten, hat die Erhöhung auch noch einen weiteren Grund:

“Seit 2012 ist ein dramatischer Abwärtstrend zu verzeichnen. Heute erhalten nur noch elf Prozent aller Studierenden BAföG. Als es unter Willy Brandt eingeführt wurde, lag der Anteil noch bei 44 Prozent. Mit der jetzigen Novelle des BAföG wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.” – Jens Peick und Sabine Poschmann, Abgeordnete des Deutschen Bundestags (SPD)

Auch Die Grünen bestätigten uns: Mehr Studierende sollen gefördert werden. Und auch Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) sieht das ähnlich: Sie beschrieb die Erhöhung des BAföGs als Anpassung “an die Realität des 21. Jahrhunderts”. Das sagte sie am gestrigen Donnerstag in ihrer Rede im Deutschen Bundestag.

Immer weniger Geförderte

Das spiegelt sich auch in den Zahlen der Geförderten wieder: BAföG hat zuletzt immer weniger Studierende unterstützt. 2020 wurden sechs Prozent weniger Studierende durch BAföG unterstützt als noch im Vorjahr 2019. Laut Gesetzesentwurf für die geplanten Änderungen entspricht das nicht dem Aufstiegsversprechen des Konzepts BAföG. Deshalb soll BAföG nun “deutlich breiteren Schichten der Bevölkerung”, wie es im Gesetzesentwurf steht, geöffnet werden – so wie es uns auch die Grünen und die SPD gesagt haben.

Und ein weiterer Umstand, der bei der Reform berücksichtigt werden soll: Die gestiegenen Lebenshaltungskosten, vor allem die steigenden Wohnkosten. Man werde die Preisentwicklung aber im Blick behalten und habe innerhalb der Ampel-Koalition vereinbart, die Bedarfssätze und die Freibeträge anzupassen – noch in dieser Wahlperiode, so Jens Peick und Sabine Poschmann. Die Änderungen werden also auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch nicht abgeschlossen sein – und der Förderungszustand kann sich noch laufend verändern.

Wann wurde BAföG das letzte Mal geändert?
Das letzte Änderungsgesetz trat 2019 in Kraft. Dadurch stiegen die Bedarfssätze 2019 und 2020 jeweils um 5 und 2 Prozent. Die Freibeträge der Eltern wurden damals in drei Stufen angehoben.

Und jetzt?

Schriftlich wiesen die beiden SPD-Abgeordneten Jens Peick und Sabine Poschmann vor allem auf die 29. Novelle hin: 

“[Mit der 29. Novelle] wollen wir etwa den Kreditanteil senken und so der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen.” – Jens Peick und Sabine Poschmann, Abgeordnete des Deutschen Bundestags (SPD)

Diese Änderungen sollen noch in dieser Wahlperiode stattfinden.

Insgesamt ist es also positiv, dass die Änderungen so bald kommen – wenn der Bundesrat noch zustimmt. Bei der Freude darüber muss man sich aber vor Augen halten, dass die Anhebungen der Förderungen für viele Studierende nicht ausreichen. Gleichzeitig ist aber auch der Haushalt angespannt, unter anderem wegen der Inflation und dem Krieg in der Ukraine. Deshalb sind sehr große Förderungssprünge derzeit nicht möglich. Aber: Diese Wahlperiode kann noch Änderungen der BAföG-Förderungen beinhalten, so wie es Grüne und SPD uns auf Anfrage gegenüber gesagt haben.

Foto: unsplash.com/Sara Kurfeß

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