Zivilklausel für Hochschulen: Verschärfen statt Abschaffen

Mit dem Abschaffen der Zivilklausel im Rahmen der geplanten NRW-Hochschulgesetz-Reform würde Unis die Zusammenarbeit mit Militär und Rüstungsindustrie wieder erlaubt werden. Moralisch höchst fragwürdig. Ein Kommentar von Kolja Fach.

Fast alle Berichte, die sich in den vergangenen Monaten mit dem Entwurf für ein neues NRW-Hochschulgesetz auseinandergesetzt haben, haben sich ausführlich und kritisch mit dem Thema Anwesenheitspflicht befasst. Und das völlig zu recht! Dennoch sind andere Punkte des Gesetzes dabei oft zu kurz gekommen. So auch die geplante Streichung der Zivilklausel, die mit viel Glück einen kleinen Absatz nach dem Motto “Achja…und das war auch noch.” gewidmet bekommen hat. Dabei wirft ihre Abschaffung viele moralische Fragen für Studierende und Lehrende an Hochschulen in NRW auf und lädt gleichzeitig zur kritischen Betrachtung der deutschen Rüstungspolitik ein.

Eine Zivilklausel ist ein Unterpunkt in einem Landesgesetz oder in der Verordnung einer einzelnen Hochschule. Sie legt fest, dass die Forschungsarbeiten, die an Universitäten betrieben werden, lediglich zivilen Zwecken dienen dürfen. Kooperationen mit Rüstungsunternehmen, der Bundeswehr und anderen militärischen Partnern werden damit untersagt. In sechs deutschen Bundesländern (darunter seit 2014 NRW), verbietet so eine Klausel im Hochschulgesetz die Beteiligung an derartigen Kooperationen. In den übrigen Ländern ist die Forschung an und für Kriegsgerät und Co. erlaubt. Hier können sich Hochschulen mit einer hauseigenen Klausel dagegen aussprechen.

Im geplanten NRW-Hochschulgesetz fehlt die Zivilklausel komplett. Eine große Entscheidung, über die bisher wenig geredet wurde. “Die {Klausel} möchten wir, wie ich mal ganz selbstbewusst sage, komplett rausstreichen“, ließ Moritz Körner von der FDP erst kürzlich auf einer Podiumsdiskussion verlauten. Solange Deutschland sich nicht für eine völlig friedliche Lösung entscheide, solle “die Bundeswehr auch möglichst gut ausgestattet sein.” Zyniker könnten jetzt einwenden, dass wenn der in den letzten Jahren bekanntgewordene technische Stand der Bundeswehr, den Zustand “möglichst gut” verkörpert, professionelle Hilfe dringend von Nöten ist. Man erinnere sich an Gewehre, die um die Ecke schießen, wenn sie heiß werden, und Marinehubschrauber, die über Salzwasser rosten.

Die Grundsatz-Frage, die zuerst geklärt werden sollte, hier aber den Rahmen sprengt, ist: Was hat es Deutschland bisher gebracht, sich nicht für die “völlig friedliche” Lösung zu entscheiden? Beispielsweise stolpern seit 17 Jahren deutsche Truppen durch Afghanistan. Stabiler ist das Land dadurch nicht geworden. Vor vier Tagen haben die Tagesthemen berichtet, dass der Chef der afghanischen Handelskammer auf die Frage nach der wirtschaftlichen Entwicklung seines Landes mit “Welche Entwicklung? Hier gibt es nur Terror…” geantwortet hat und anschließen in Tränen ausgebrochen ist. Es sind Einsätze wie diese, die zeigen, dass politische und strukturelle Probleme nicht militärisch gelöst werden können.

Moralisches Dilemma

Aber zurück an die Hochschulen. Die sollen in NRW zukünftig selbst entscheiden, ob sie an Rüstungsprojekten mitwirken. Das moralische Dilemma wird von Moritz Körner bequem an die Ethikkommissionen der Universitäten outgesourced. Die würden schließlich die Situationen bewerten. Als ob irgendjemand zum Beginn eines Hochschulprojektes die weltpolitische Tragweite einer Innovation in der Rüstungsbranche absehen kann. Das geht nicht, weil die Ethikkommission am Ende ja auch nicht die Instanz ist, die entscheidet wo und wie Rüstungsgüter eingesetzt werden. Das macht die Regierung und hält sich dabei nicht immer an ihre eigenen Regeln. Ein Beispiel: Im Koalitionsvertrag steht, dass Länder, die am Jemen-Krieg beteiligt sind, von deutschen Waffenexporten ausgeschlossen werden. Saudi-Arabien ist so ein Land. Saudi-Arabien hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres aber bereits über 416 Millionen in Rüstungsgütern von Deutschland erhalten.

Ein anderes Problem im Zusammenhang mit der Abschaffung der Zivilklausel ist: Der politische Umgang mit ihr ist bundesweit völlig undurchsichtig. Eine Anfrage der Linken an das Verteidigungsministerium ergab, dass in diesem Jahr rund 47 Millionen Euro an deutsche Hochschulen verteilt worden sind. Einige dieser Unis haben sich in ihren Grundverordnungen verpflichtet, nur zum Wohle der Menschen zu Arbeiten. Wie auch immer der Satz ausgelegt wird.

Auch in NRW ist ein Teil dieses Geldes angekommen. Obwohl Universitäten hier nach derzeitiger Gesetzeslage nur zivile Forschung betreiben dürfen. Die RWTH-Aachen gehört zu den Bedachten. Die Uni liegt in NRW und ist  bereits im letzten Jahr unangenehm aufgefallen, als sie sich an der Planung einer Militärfahrzeug-Fabrik in der Türkei beteiligte. Als der Stern darüber berichtete wurde das Projekt gestoppt und es wurde bekanntgegeben, dass das so nicht hätte passieren dürfen.

Was die Unis mit dem Geld des Verteidigungsministeriums genau anstellen, darf übrigens nicht verraten werden. Sonst könnten “vorhandene Fähigkeitslücken” aufgedeckt werden. Nur so viel: “Die Bundeswehr entwickelt vor allem Techniken und Waffen, die man bisher wirklich nur aus Science-Fiction oder James-Bond-Filmen kennt”, so Linkspolitikerin Nicole Gohlke. Und zieht das Fazit: “Das Meiste hat aus meiner Sicht wenig mit Landesverteidigung zu tun.” Dass die Bundeswehr ausschließlich eine Verteidigungsarmee sein soll, steht übrigens im Grundgesetz.

Ganz oder gar nicht

Wenn also die Klauseln nicht nur universitätsintern, sondern sogar auf Landes- und/oder Regierungsebene großzügig interpretiert werden, dann muss man sagen: Schafft sie ab. Derzeit scheinen einige schwarze Schafe sie ja auch nicht beachten zu können.

Eine andere Maßnahme wäre natürlich, zu beginnen, selbstauferlegte Regeln (wie Koalitionsverträge oder eben die Zivilklausel) ernster zu nehmen. Das fängt bei Rüstungsexporten in Länder, die wiederholt Menschenrechte mit Füßen getreten haben, an, und geht bis zu jeder einzelnen Hochschule, die sanktioniert werden muss, wenn sie entgegen eines Landesgesetzes an Rüstungstechnik forscht. Außerdem sollte keine Hochschule, keine Mitarbeitenden der Hochschulen und erst Recht keine Studierenden, sollten in eine Lage gebracht werden, in der die eigene Arbeit möglicherweise irgendwo auf der Welt über Leben und Tod entscheiden kann. Bildung und Aufklärung, Forschung und Verständnis sollten im Gegenteil die Mittel sein, die die Welt befrieden.

Die Zivilklausel gehört deshalb auf keinen Fall abgeschafft. Sie gehört erweitert, verschärft, ausgedehnt und vor allem: ernstgenommen!

 

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