Gesetz zeigt kaum Wirkung: Nur wenige fragen nach dem Gehalt des Kollegen

Frauen und Männer sollten für vergleichbare Arbeit auch das Gleiche verdienen. Noch ist das aber nicht überall so. Das Entgelttransparenzgesetz (ETG) sollte daran etwas ändern. Seit Anfang 2018 können Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern Informationen über das Gehalt ihrer Kollegen anfordern. Das Problem: Kaum jemand nimmt das Auskunftsrecht in Anspruch.

In einer Befragung hat das ifo-Institut im Auftrag des Personalvermittlers Randstad die Wirksamkeit des Gesetzes geprüft. Die “Randstad ifo Personalbefragung” hat dabei rund 1.000 Personalleiter erfasst. Die Befragung kommt zu einem deutlichen Ergebnis: Nur in ungefähr jeder zehnten Firma haben Mitarbeiter eine Auskunft verlangt. Die Anfragen innerhalb dieser Unternehmen blieben dabei jedoch auch eine Seltenheit.

In 91 Prozent der Firmen gab es keine Nachfrage

In nächsten Quartalsbericht für 2018 will Randstad weitere Erkenntnisse präsentieren. Dem SPIEGEL liegen die zentralen Ergebnisse bereits vor. Demnach wurde der Auskunftsanspruch in großen Unternehmen (500 und mehr Beschäftigte) zwar vergleichweise häufiger genutzt als in kleinen Betrieben.

Genauso selten blieben auch die anschließenden Anpassungen der Gehälter. Dazu sind die Arbeitgeber auch nicht verpflichtet. Nur jede siebte Anfrage führte tatsächlich zu einer Anpassung der Bezahlung. Auffällig ist dabei vor allem, dass die Bezahlung häufiger in kleineren Betrieben angepasst wurde. Obwohl diese rechtlich nicht einmal zur Auskunft verpflichtet sind.

 

Das Entgelttransparenzgesetz scheint sein Ziel damit nicht erreicht zu haben. Damit bestätigen sich die Befürchtungen von Skeptikern des Gesetzes. Bereits bevor es in Kraft getreten ist, zeigten Befragungen des ifo-Instituts, dass viele nicht vom Erfolg des Konzepts überzeugt waren. Nur jeder achte Betriebsleiter glaubte, dass das Gesetz wirklich zur Reduzierung von Lohnungleichheiten führen würde.

Das Gesetz dient jetzt vor allem dazu, das Tabu zu brechen.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sah das Gesetz von Anfang an eher kritisch, da wichtige Kriterien nach wie vor nicht erfüllt worden seien. “Das Gesetz dient jetzt vor allem dazu, das Tabu zu brechen, über das Gehalt zu reden”, sagt Anja Weusthoff, Abteilungsleiterin für Frauen- und Gleichstellungspolitik. Es sei jedoch wichtig, dass der Auskunftsanspruch auch kleinere Unternehmen verpflichten würde. Hier seien die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern noch deutlicher als in großen Firmen. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Befragung des ifo-Instituts.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass die Beschäftigten sich um alles kümmern müssten. “Jeder muss sich einzeln an den Arbeitgeber wenden. Wenn dann auffällt, dass es einen ungerechtfertigten Lohnunterschied gibt, wird die Bezahlung nicht automatisch angepasst. Dann bleibt nur der Rechtsweg”, kritisiert Anja Weusthoff.

Als Mitglied einer Gewerkschaft habe man dabei den Vorteil, dass man den Rechtsschutz annehmen könne. Sie empfiehlt außerdem, sich im Vorfeld auf jeden Fall mit dem Betriebsrat in Kontakt zu setzen. Für jeden der einen Auskunftsanspruch geltend machen möchte, bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Musterformulare an.

 

Beitragsbild: Photo by rawpixel on Unsplash

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