Berlin erklärt 8. März zum gesetzlichen Feiertag

Berlin hat als erstes Bundesland in Deutschland den internationalen Frauentag am 8. März zu einem gesetzlichen Feiertag erklärt. Zugestimmt haben die SPD, Linke und Grüne. Kritik zu dem Beschluss kam allerdings seitens der CDU, FDP und der AfD.

Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern, ist am 8. März in Berlin der Internationale Frauentag ein gesetzlicher Feiertag. Der Beschluss gilt bereits in diesem Jahr. Schon seit hunderten von Jahren gingen Frauen auf die Straße und setzten mit den Demonstrationen ein Zeichen für die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen.

Bislang hatte Berlin die wenigsten arbeitsfreien Feiertage im Jahr. Nun sind es jedoch zehn. Weiterhin drei weniger als beispielsweise Bayern und zwei weniger als in Baden-Württemberg. Einhergehen tut mit dem neuen Gesetz die Feier des „75. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa“. Dieser wird am 8. März 2020 einmalig ein arbeitsfreier Tag.

87 Abgeordnete stimmten für den Antrag der rot-rot-grünen Koalition. Dagegen stimmten 60 Abgeordnete. Befürworten tun die SPD, Linke und Grüne, Kritik kam aber seitens der CDU, FDP und AfD. Diese kritisierten, dass die Wahl auf den Frauentag, statt auf den Reformationstag fiel. Der ist nämlich in den anderen Bundesländern ein Feiertag.

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