Kommentar: Der neue Bußgeldkatalog ist nicht mehr als ein Denkanstoß

Das NRW-Umweltministerium hat einen neuen Bußgeldkatalog vorgelegt. Umweltverschmutzer sollen künftig konsequenter bestraft werden. Zwingend darf das keine Alibi-Aktion bleiben. Aktives und konsequentes Handeln ist dringend notwendig. Ein Kommentar.

Dass der öffentliche Raum „kein Mülleimer ist, wie es NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) in einer Pressemitteilung bezeichnet, ist zweifelsohne eine korrekte Feststellung. Gerade deshalb ist es ein hehres Vorhaben ihres Fachhauses, mit überarbeitetem Bußgeldkatalog nachdrücklichst darauf hinzuweisen, Abfall doch bitte vernünftig zu entsorgen. Ebenso wie bei den schon seit Monaten stattfindenden “Fridays for Future”-Märschen gilt hier das Motto: Wir haben nur diese eine Welt, gehen wir sorgsam und verantwortungsbewusst mit ihr um. Als Allheilmittel darf die Anpassung des Bußgeldkatalogs aber nicht verklärt werden.

Sie ist höchstens ein Denkanstoß. Einer, der sich an die Unbelehrbaren richtet. An jene, die trotz zahlreicher Abfalleimer am Straßenrand, im Park oder vor dem Supermarkt immer noch der Meinung sind, sie dürften ihren Müll einfach auf dem Asphalt oder der grünen Wiese verteilen. Und die gar nicht bedenken, welchen Schaden eine Plastiktüte, ein Einwegbecher oder Bonbon-Papier anrichten. Jedes dieser Kunststoffteile zerfällt in der Umwelt in immer kleinere Teile – und wird schließlich zu Mikroplastik. Davon gibt es massig. Natur und Umwelt gefährden sie massivst.

Jedes Jahr 16.000 Tonnen Müll auf den Straßen NRWs

„Allein die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen.NRW“, berichtet das Umweltministerium in seiner Stellungnahme, „sammeln nach eigenen Angaben jedes Jahr 16.000 Tonnen Müll an den Straßen ein.“ Künftig sollen dafür deutlich deftigere Strafen verteilt werden: Für weggeschnippste Zigarettenstümmel, auf dem Boden verteilte Coffee-to-go-Becher oder zusammengeknüllte Burger-Verpackungen kommen auf die Übeltäter nun 100 Euro zu. Davor waren es nur zehn bis 25 Euro. Und werden gewerbsmäßig größere Mengen umweltgefährdender Stoffe entsorgt, kann das mit bis zu 50.000 Euro oder mehr belangt werden.

Zu allererst sind das nachvollziehbare und begrüßenswerte Anpassungen. Viel zu schädlich ist das sorglose Vermüllen unseres Lebensraums. Äußerst fraglich bleibt aber, wie zuvorderst die kleineren Verstöße verfolgt werden sollen. Tanja Albrecht, Pressereferentin des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums, gibt zu Protokoll, dass jede Kommune selbst bestimmen könne, welche Maßnahmen sie ergreifen wolle. „Ob das eine Erhöhung des Ordnungspersonals ist oder die vermehrte Kontrolle im viel besuchten Stadtpark – die Kommunen bestimmen. Wir haben für sie nur eine Entscheidungshilfe geliefert.“ Für einen Beschluss, der nun zügigst gefunden werden sollte, in Konsequenz und Härte auch aktiv umgesetzt werden muss – und nicht als Alibi-Aktion verkommen darf. Unserer Umwelt zuliebe.

Erste Anpassung seit 2006

Gewiss ist die Verschärfung des Bußgeldkatalogs eine gute Idee. Seit 2006 nicht mehr angepasst, bedurfte es dieser größeren Veränderungen. Der rundsanierte Katalog kann allerdings nur als Denkanstoß dienen. Für eine saubere Umwelt müssen wir schon selber sorgen. Mit Achtsamkeit, Verantwortungsbewusstsein – und einem aufmerksamen wie beharrlichen Ordnungspersonal für die Unbelehrbaren.

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