Umweltministerium geht gegen Vernichtung zurückgeschickter Pakete vor

Zahlreiche Online-Versandhändler vernichten einen Teil der zurückgeschickten Pakete. Jetzt will das Bundesumweltministerium die Vernichtung neuer Waren nach der Rücksendung erschweren – durch rechtliches Vorgehen. Das erklärte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Berlin.

Ausgelöst wurde die Diskussion um das Retouren-Wegwerf-Verhalten von der Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt. Sie hatte am Wochenende in einem Interview das Vernichten zurückgeschickter Waren als “Perversion der Wegwerfgesellschaft” bezeichnet. Göring-Eckardt zufolge sollten solche Waren verschenkt werden. Dann solle auch die Mehrwertsteuer erlassen werden.

Nach Angaben des Sprechers bereitet das Umweltministerium nun eine entsprechende Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor. Der Gesetzesentwurf soll zeitnah veröffentlicht werden. Darin soll auch eine “Obhutspflicht” verankert sein.

Deutliche Kritik an der Politik übten hingegen die Versandhändler. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) veriwes auf eine Studie der Uni Bamberg, die auch die Grünen zitiert hatten. In dieser Studie hieß es, dass 92 Prozent der Rücksendungen weiterverkauft würden. Davon wiederum wird jedes achte Teil als günstigere B-Ware mit eindeutigen Gebrauchsspuren verkauft. Das klappt gerade bei Büchern gut.

Von den restlichen Retouren werden lediglich vier Prozent entsorgt, der Rest wird industriell weiterverwertet oder gespendet. Bei rund 500 Millionen zurückgeschickten Paketen pro Jahr in Deutschland liegt der Anteil der weggeworfenen Pakete jedoch noch immer bei knapp 20 Millionen. Das sind meist Artikel, die nicht gut gewaschen, repariert, oder weiterverkauft werden können, oder bei denen sich diese Vorgänge schlichtweg nicht lohnen. Gerade bei Produkten wie günstiger Kleidung, in deren Preis schon Versand, Retoure, Verpackung und co. enthalten sind, sind Reperaturen oftmals nicht rentabel.

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