Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. Mai, beschlossen, dass der Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) teilweise gegen das deutsche Grundgesetz verstoße. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe verlangt konkretere Begründungen, warum die Anleihekäufe der EZB verhältnismäßig seien. Die Bundesbank dürfe sich Entscheidung sonst nicht mehr an dem Kaufprogramm beteiligen.
Mit dem Urteil stellt sich das deutsche Gericht über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte dem Kaufprogramm im Dezember 2018 seinen Segen erteilt. EU-Kommissionssprecher Eric Mamer erinnert an den Vorrang des europäischen Rechts: „Die Urteile des EuGH sind für alle Mitgliedsstaaten bindend.“
Laut Finanzminister Olaf Scholz stellt das Urteil den Zusammenhalt in der Europäischen Union nicht in Frage: „Gerade in diesen Tagen, in denen uns die Corona-Krise viel abverlangt, geben uns die gemeinsame Währung und die gemeinsame Geldpolitik den notwendigen Zusammenhalt in Europa.“