Das Anbieten und Durchführen von “Therapien” von Homosexualität bei Minderjährigen ist künftig strafbar. Wer die sexuelle Orientierung einer Person ändern will, muss künftig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Der Bundestag hat das Ausführen und Bewerben sogenannter “Konversionsbehandlungen” bei Minderjährigen verboten. Diese zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstagabend (07.05.2020) verabschiedet.
Solche Methoden sind bis zum Alter von 18 Jahren komplett verboten. Es drohen aber auch Strafen bei Betroffenen, die zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zur Therapie überredet wurden. Das Bewerben oder Anbieten der Behandlungen wird mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro geahndet. Bei Durchführung einer solchen Therapie droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Wie viele Menschen in Deutschland solchen Umerziehungs-Therapien ausgesetzt sind, ist nicht bekannt. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die sich unter anderem gegen die Diskriminierung von Homosexuellen einsetzt, schätzt die Fallzahl jedoch auf circa 1.000 Menschen pro Jahr. Eine genaue Einschätzung ist schwierig, da eine Umerziehung auch Zuhause stattfinden kann. Eltern suchen sich Methoden meist aus Büchern oder dem Internet.
Bereits 2013 hat der Weltärztebund Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzungen eingestuft. Die Wirkung der Therapien könne wissenschaftlich nicht bewiesen werden. Eindeutig nachweisbar seien jedoch schädliche Effekte wie Angstzustände, Depressionen und Suizid-Gedanken.
Bisher galt lediglich die physische Verletzung durch solche Behandlungen als strafbar. Ziel des neuen Verbots soll sein, dass Kinder selbst bestimmen können zu wem sie sich hingezogen fühlen, ohne dafür diskriminiert zu werden.