Gericht verbietet Videoüberwachung am Dortmunder “Nazi-Kiez”

Die Polizei Dortmund darf die Emscherstraße in Dortmund-Dorstfeld nicht per Video überwachen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag (08.05.2020) entschieden.

Die Dortmunder Polizei wollte die Emscherstraße ab September 2020 überwachen, um Straftaten im Bereich der Straße und deren Umfeld zu verhindern. Laut Gericht habe die Polizei mit der Videoüberwachung dem Image als sogenannter “Nazi-Kiez” mit dem Charakter eines “Angstraumes” entgegenwirken wollen.

Gegen die geplante Videoüberwachung hatten vier Anwohner geklagt, die der Dortmunder Neonazi-Szene angehören. Sie hätten sich durch die Videoüberwachung der Straße und des Gehwegs vor ihrem Haus in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen.

Das Verwaltungsgericht sah das Vorhaben der Polizei nicht vom Polizeigesetz gedeckt. Vom Gericht hieß es, dass der zu überwachende Bereich keinen Kriminalitätsschwerpunkt darstelle und dort keine Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten seien. Daher sei die geplante Videoüberwachung unverhältnismäßig und stelle einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar.

Gegen den Beschluss kann aber noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Videoüberwachung gibt es in Dortmund zum Beispiel in der Innenstadt im Brückstraßenviertel.

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