NRW: Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen treten in Kraft

Die seit Mitte März geltenden Einschränkungen werden ab Montag (11.05.2020) in Nordrhein-Westfalen weitgehend gelockert. Allerdings gibt es weiterhin strenge Hygieneauflagen, die Maskenpflicht an vielen Orten und den Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Lockerungen im Überblick.

Geschäfte

Alle Geschäfte dürfen bundesweit unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen. Entscheidend sind hier die Abstandsregeln: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf eine Person den Laden betreten. Vorerst ausgeschlossen sind “körpernahe Dienstleister” wie Tattoostudios, da für diese noch passende Infektionsschutzkonzepte erarbeitet werden müssen.

Gastronomie

Auch Restaurants, Cafés und Kneipen dürfen im Innen- und Außenbereich wieder Essen und Getränke servieren. Voraussetzung hier: 1,5 Meter Abstand zwischen den Tischen, namentliche Registrierung der Gäste und ein Hygienekonzept. Einschränkungen bei den Öffnungszeiten oder der Anzahl der Gäste gibt es nicht. Clubs, Bars und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen.

Tourismus und Sport

Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze dürfen wieder genutzt werden. Freizeitparks, Fahrrad- und Bootsverleih, Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen dürfen öffnen.

Kultur

Kleinere Konzerte und Aufführungen unter freiem Himmel sind nun wieder erlaubt. In Gebäuden ist das aber nur unter strengen Auflagen möglich.

Schulen

Die Jahrgänge eins bis vier werden ab Montag (11.05.2020) tageweise im Wechsel unterrichtet. Auch Schülerinnen und Schüler, die im 2020/2021 ihr Abitur machen, kehren zum Präsenzunterricht zurück. Die Jahrgänge fünf bis neun an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen werden abwechselnd unterricht.

Krankenhäuser

Auch Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind in ganz Deutschland wieder unter strengen Hygieneauflagen möglich.

 

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Mehr von Leonie Rosenthal
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