Die Corona-bedingte Erhöhung der Regelstudienzeit verlängert auch die Höchstdauer des BAföG-Bezugs. Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) sieht das als wichtiges Signal für die Studierenden.
Bereits Mitte April hatte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft eine Rechtsverordnung erlassen, die zur Aufrechterhaltung des Lehr- und Studienbetriebs galt. Damit sollten rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Hochschulen und Studierenden ein erfolgreiches Studium unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Durch die Verordnung wurde geregelt, dass die Regelstudienzeit der eingeschriebenen Studierenden in Corona-Zeiten um ein Semester erhöht wird. Das heißt, dass es statt sechs Semestern Regelstudienzeit sieben Semester sind, bei acht Semestern, neun als Regelstudienzeit gelten und so weiter.
Wie jetzt in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur uns Wissenschaft bestätigt wurde, wird auch der BAföG-Betrag um ein Semester verlängert. Möglich ist das, da die Förderungshöchstdauer bei BAföG an das jeweilige Landesrecht anknüpft. Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sagte: “Studieren in Zeiten von Corona erfordert von den Studierenden besondere Flexibilität und Anpassungsbereitschaft. Es ist das Ziel der Landesregierung, dass den Studierenden aus dieser Situation keine Nachteile entstehen sollen. Umso mehr freut es mich, dass es uns mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit gelungen ist, dass die Studierenden nun auch länger BAföG beziehen können.”
Nordrhein-Westfalen (NRW) ist bislang das einzige Bundesland mit dieser Regelung. Pfeiffer-Poensgen sieht NRW deshalb aktuell in der Vorreiterrolle. Trotzdem hofft sie, dass es für alle Studierenden zu einer bundeseinheitlichen Lösung kommt.