Störaktion im Bundestag kann rechtliche Folgen haben

Vier Besucher*innen haben am Mittwoch (18.11.) Abgeordnete im Bundestag bedrängt. Bei den Besucher*innen handelte es sich um Gäste von drei AfD-Politikern. Am Freitag diskutiert der Bundestag über den Vorfall, der wahrscheinlich rechtliche Folgen haben wird.

Die Störaktion am Mittwoch betraf unter anderem Abgeordnete, die über das neue Infektionsschutzgesetz im Bundestag abstimmten. Die Gäste der AfD-Abgeordneten beschimpften und filmten zum Beispiel Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU). Die Videos veröffentlichten sie im Internet. Ein Livestream zeigte zudem, wie die Besucher*innen in Büros von Abgeordneten eindrangen.

Haftstrafen von bis zu fünf Jahren drohen

Laut Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki könne es sich bei der Störaktion um Nötigung, also eine versuchte Beeinflussung der Abgeordneten, handeln. Zu prüfen sei, ob eine Straftat der Besucher*innen vorliege. Eine Nötigung von Mitgliedern des Bundestages kann zu Haftstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren führen. “Es müssen auch empfindliche Sanktionen für die beteiligten Abgeordneten erwogen werden”, sagte Kubicki gegenüber der Nachrichtenagentur Dpa.

Den drei AfD-Abgeordneten wird vorgeworfen, eine Beihilfe zur Störaktion geleistet zu haben. Die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland erklärten: “Wir bedauern das inakzeptable Verhalten. Zu keinem Zeitpunkt hat die AfD-Fraktion jedoch Gäste mit dem Ziel in den Bundestag eingeladen, den parlamentarischen Ablauf zu stören oder Abgeordnete an der Ausübung ihres Mandates zu behindern.”

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