Im Mordprozess Schalla soll vor dem Dortmunder Landgericht am Montag ein Urteil fallen. Die Entscheidung hätte bereits im Dezember getroffen worden sein, jedoch mussten die Plädoyers wegen eines Coronafalls verschoben werden. Auch der Ausweichtermin Anfang Januar musste wegen eines Corona-Verdachts abgesagt werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft Ralf H. vor, im Oktober 1993 die damals 16-jährige Nicole-Denise Schalla nach einem Vergewaltigungsversuch erwürgt zu haben. Der Staatsanwalt wirft Mord vor und besteht wegen der Schwere des Verbrechens auf keine vorzeitige Entlassung aus der Haftstrafe. Er appelliert an den Angeklagten, zur Vergewisserung der Eltern zu gestehen.
Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Es wurden Indizien, aber keine Beweise vorgebracht, was den Prozessausgang schwer einzuschätzen macht für Beobachter.