Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung getroffen: Das aktuelle deutsche Gesetz reicht nicht weit genug.

Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber nachzubessern. Bis Ende kommenden Jahres soll er die Reduktionsziele für Treibhausgasemission für die Zeit nach 2030 regeln. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden würden durch die aktuellen Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, so die Richter. “Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.”

Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer kurzfristigeren Maßnahmen machbar. In der Erklärung der Richter heißt es, dass praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen sei. Denn die Emission von Treibhausgasen betreffe nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens. Diese würden nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sein.

Der Beschluss wurde durch mehrere Verfassungsbeschwerden von Klimaschützern angestoßen. Maßgeblich beteiligt waren Aktivisten der “Fridays For Future”-Bewegung, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe und BUND. Klimaaktivistin Luisa Neubauer nannte die Entscheidung des Gerichts “riesig”. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) twitterte, es sei ein “großes & bedeutendes Urteil”. Es sei “epochal” für den Klimaschutz und die Rechte der jungen Menschen. Bundestag und Bundesrat hatten dem Klimapaket Ende 2019 zugestimmt. Es basiert auf Aushandlungen von Bund und Ländern.

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