Morgens in der vollgestopften S1 fahren, mittags in der Mensa essen, nachmittags im gut besuchten Seminar und abends auf ein Bier in der Kneipe sitzen: Studieren fühlt sich seit diesem Semester schon beinahe wieder normal an. Aber eben nur beinahe. An allen Eingängen wird der 3G-Status kontrolliert und in geschlossenen Räumen herrscht Maskenpflicht. Doch wie lange noch?
Ab kommendem Dienstag (2. November) fällt die Maskenpflicht für Schüler:innen in Nordrhein-Westfalen. An ihren Sitzplätzen müssen sie künftig keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Und das, obwohl die Inzidenzen in der Altersgruppe der Schüler:innen so hoch sind wie in keiner anderen Altersgruppe. Auch die Impfquote der Zwölf- bis 17-Jährigen bildet mit etwa 40 Prozent das bundesweite Schlusslicht.
Bei einer der aktuell am wenigsten geschützten Gruppen werden also trotz steigender Inzidenzen solche Lockerungen vorgenommen. Müsste sich da nicht auch etwas an den Hochschulen des Landes ändern? Sind auch für uns bald Lockerungen in Sicht?
Maskenpflicht ist Hochschulsache
Entsprechend der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW besteht keine generelle Maskenpflicht in „Bildungseinrichtungen (…) an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern Abstand haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind.” Ob und inwiefern die Maskenpflicht durchgesetzt wird, liegt also im Ermessen der Hochschulen.
In der Theorie könnte die Maskenpflicht an der TU also ebenfalls fallen, denn in die Uni rein kommt aktuell nur, wer seinen 3G-Status nachweisen kann. Das geht auf herkömmlichem Weg über den digitalen Impfnachweis oder das gelbe Heftchen, aber auch über das „grüne Häkchen“. Das ist die hochschuleigene digitale Zugangsberechtigung der TU. Rund 19.000 grüne Häkchen seien bislang vergeben worden, so die Pressestelle der TU Dortmund. Mit dem Konzept der Eingangskontrollen sei man zufrieden und plane auch sonst keine Nachjustierungen des Hygienekonzepts.
Lena Reil von der Pressestelle der Technischen Universität Dortmund sagt dazu:
„Anders als in der Schule gibt es an der Universität keine festen Klassen. Studierende kommen in Seminaren und Vorlesungen immer wieder mit anderen Personen zusammen. Trotz 3G-Regel können Personen unbemerkt infiziert und ansteckend sein, daher gilt weiterhin die Maskenpflicht.“
Dass Masken helfen, hat sich im Kampf gegen Corona bereits gezeigt – das beweisen Studien: Ein internationales Forschungsteam des Max-Planck-Instituts für Chemie wies zuletzt nach, dass gängige OP-Masken bei geringer Viruslast in der Luft zuverlässig gegen Covid-Infektionen schützen. Bei höheren Viruslasten solle man lieber zu FFP2-Masken greifen, die schützen sogar dann noch gut.
Gemischte Signale seitens der Politik
Im Statement der Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) klang es beinahe so, als sei die Aufhebung der Maskenpflicht ein Geschenk an die geplagten Schüler:innen.
Obwohl rational gesehen viel für die Beibehaltung der Maskenpflicht spricht, möchte man mit der Abschaffung also einen Schritt auf die Schüler:innen zugehen. Studierende fallen aus dem Raster. Wie geht es ihnen damit?
Uneinigkeit bei den Studierenden
Das Meinungsbild auf dem Campus ist gemischt. Die einen wünschen sich den Wegfall der Maskenpflicht, die anderen wollen sie beibehalten. So meinte eine Studentin des Chemieingenieurwesens: „Die Maske ist nervig, klar. Aber im Endeffekt will ich mich halt auch nicht anstecken, auch wenn ich zweifach geimpft bin. Solange man die Abstandsregeln nicht einhalten kann, finde ich die schon sinnvoll“.
Ihre Kommilitonin sieht das ein bisschen anders: „Ich habe nichts gegen die Maske prinzipiell, aber die Frage ist halt, wie sinnvoll es ist, die aufrecht zu erhalten. Das zweifle ich halt so ein bisschen an.”
Viele weitere Studierende geben auf Nachfrage auch an, dass es ihnen egal ist. Bei ihnen spiegelt sich die Lethargie der vergangenen anderthalb Jahre wider.
Beitragsbild: Gina Köhler