Der Fall Steudtner: Prozessauftakt in Istanbul

In den kommenden Tagen könnte sich entscheiden, wie sich das Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei entwickeln wird. Am Mittwoch (25.10.) beginnt der Prozess gegen den in der Türkei inhaftierten deutschen Menschenrechtler Peter Steudtner. Seine Verhaftung ist zu einem Politikum geworden, das stellvertretend für Dutzende weitere Festnahmen durch die türkische Regierung steht.

Eine der großen Fragen, die man sich beim aktuellen Kurs der Türkei stellt, könnte in diesen Tagen beantwortet werden: Was macht die Regierung mit seinen zahlreichen inhaftierten Journalisten,  Menschenrechtlern und politischen Aktivisten? Nach 100 Tagen in Haft wird Peter Steudtner und den gemeinsam mit ihm Festgenommenen in Istanbul der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Die Gruppe unterstütze bewaffnete Terrororganisationen. Zu den insgesamt elf Angeklagten zählen neben dem deutschen Menschenrechtler auch sein schwedischer Kollege Ali Gharavi, die Türkei-Direktorin von Amnesty International Idil Eser sowie der Landes-Vorsitzende der Organisation Taner Kilic. Letzterer wurde bereits im Juni 2017 in Gewahrsam genommen, da der Jurist neben 22 weiteren Anwälten beschuldigt wird, der als terroristischen Organisation eingestuften Gülen-Bewegung nahezustehen.

Der Fall Deniz Yücel

Der im Ausland wohl prominenteste türkische Gefangene ist der deutsche Welt-Reporter Deniz Yücel. Am Dienstag (24.10.) traf sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit seiner Ehefrau Dilek Yücel, um sich über den Zustand ihres Mannes zu erkundigen. In der Nacht auf Dienstag verstrich eine Frist des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der von der Türkei die Gründe für die Untersuchungshaft verlangt hatte. Bisher kam es noch zu keiner Reaktion aus Ankara, aber eine Fristverlängerung um weitere drei Wochen ist möglich. Yücel hatte Artikel über einen Anführer der verbotenen Arbeiterpartei PKK geschrieben sowie vom Putsch-Versuch am 15. Juli 2017 berichtet. Die türkische Regierung schätzt dies als Terrorpropaganda ein, allerdings gibt es immer noch keine offizielle Anklageschrift. Seit seiner Gründung sprach der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte laut Netzwerk Menschenrechte etwa 16.000 Urteile aus (bis 2012). Etwa 8.000 davon entfallen auf die Staaten Türkei, Italien, Russische Föderation, Polen und Rumänien – die Türkei liegt mit 2.870 Urteilen auf dem ersten Platz.

Eigentlich handelte es sich bei dem Treffen, bei dem Peter Steudtner und die Menschenrechtler im Juli festgesetzt wurden, um ein Seminar zur digitalen Sicherheit und Stressbewältigung. Die Anklage münzt den Workshop aber auf eine verschwörerische Zusammenkunft um, für die eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren denkbar ist. Gerade für Steudtner besteht aber Hoffnung, denn die 17-seitige Anklageschrift ist bemerkenswert inhaltslos. Laut seines Anwalts Murat Deha Boduroğlu gibt es nur einen kleinen, wenig aussagekräftigen Abschnitt über seinen Mandanten. Der Jurist spekuliert darauf, dass der schnelle Prozessbeginn einen Freispruch Steudtners und seine direkte Abschiebung bedeuten könnte.

Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, bezeichnete die Vorwürfe gegen die Angeklagten als “falsch und diffamierend”, die einen “Angriff auf den internationalen Menschenrechtsschutz” darstellten. Ebenso der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Verfahrens in Istanbul: „Die Chancen auf einen fairen, rechtsstaatlichen Prozess stehen für Peter Steudtner und andere in der Türkei inhaftierte Deutsche denkbar schlecht“, teilte er der Neuen Osnabrücker Zeitung mit.

Teaser- und Beitragsbild: pixabay/chengtzf, lizenziert nach CC

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