Im kommenden Jahr führt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen bundesweiten Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt durch. Wer bisher etwa als Bewohner einer WG keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat, könnte dadurch rückwirkend zu Nachzahlungen bis 2013 aufgefordert werden.
Wie die WR berichtet, erfährt der Beitragsservice (bis 2013 GEZ) im Fall von WGs durch den sogenannten bundesweiten Meldedatenabgleich, ob deren Bewohner seit 2013 ein- oder ausgezogen sind. Gab es in der dieser Zeit ein beitragszahlendes WG-Mitglied, haben die Bewohner keine Nachzahlungen der monatlich zu zahlenden 17,50 Euro pro Wohnung zu befürchten. Falls nicht, muss nachgezahlt werden.
Wer ab 2018 neu in eine WG zieht, sollte sich um die Klärung des gemeinsamen Zahlungsverhältnisses kümmern. Ab dann erfolgen in Abstimmung mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt Direktanmeldungen für den Beitragsservice von Neueinzügen.
Neue Mitbewohner können dabei die Beitragsnummer desjenigen übernehmen, der als Beitragsverantwortlicher der Wohnung regelmäßig den Beitragsservice zahlt. “Personen, die dann keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, müssen damit rechnen, beim Beitragsservice als Zahlungsverweigerer aufzufliegen und eventuell zu Nachzahlungen herangezogen zu werden”, erklärt Kathrin Körber, juristische Beraterin für Fragen des Rundfunkbeitrags bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sollten sich die alten Mitbewohner weigern zu zahlen, bleibt der Neue auf den Kosten sitzen.