Coronavirus in Dortmund: Inzidenzwert wieder unter 50

Erstmals seit Oktober 2020 liegt der Inzidenzwert für die Stadt Dortmund laut dem Robert-Koch-Institut mit 46,1 unterhalb von 50. Der Wert bildet die bekannten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen ab. Am Donnerstag (11.02.) sind in Dortmund 48 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Zwei Männer im Alter von 64 und 83 Jahren sind verstorben, meldet die Stadt.

Aktuell gelten demnach 685 Menschen als infiziert: 130 Infizierte liegen in den Dortmunder Krankenhäusern, davon werden 23 intensivmedizinisch behandelt, 16 von ihnen sind auf künstliche Beatmung angewiesen. Zurzeit befinden sich nach Angaben der Stadt 1261 Menschen in Quarantäne.

Seit dem ersten Auftreten des Coronavirus sind 17.488 Menschen positiv getestet worden, 16.526 gelten als genesen, so die Stadt. Insgesamt sind in Dortmund 277 Infizierte verstorben: 178 verstarben an ihrer Erkrankung mit dem Coronavirus, 99 verstarben aufgrund anderer Ursachen.

In Dortmund sind durch die aktuell geltende Allgemeinverfügung (bis zum 14.02.) unter anderem die folgenden Maßnahmen vorgeschrieben:

Kontaktbeschränkungen
Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich sind Treffen eines Haushalts mit einer weiteren Person erlaubt. Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Bei den Kontaktbestimmungen sind laut der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen für den privaten Bereich Ausnahmen vorgesehen. Grundsätzlich ist dringend empfohlen, nicht notwendige Kontakte zu vermeiden.
Maskenpflicht
In weiten Teilen der Innenstadt (zum Beispiel innerhalb des Wallrings) sowie in den Zentren der einzelnen Stadtbezirke gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr muss eine FFP2-Maske (KN95/N95) oder eine medizinische OP-Maske getragen werden.
Lockdown
Einzelhandel geschlossen. Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte und Waren des täglichen Bedarfs. Es gilt ein Alkohol-Verkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr. Gastronomiebetriebe und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Nur Veranstaltungen mit besonderem öffentlichen Interesse dürfen stattfinden. Versammlungen sind unter Auflagen möglich.

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