Uber darf sein Geschäftsmodell nicht auf Europa übertragen

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat den US-amerikanischen Fahrdienstleister Uber rechtlich mit Taxidiensten gleichgestellt. Uber kann somit das in den USA erfolgreiche Geschäftsmodell nicht in der EU betreiben.

Das Urteil fiel am Mittwoch (20.12.2017) in Luxemburg. Der EuGH sieht Uber als Verkehrsdienstleistung, die rechtlich reguliert werden muss. Damit untersteht Uber den gleichen Bedingungen wie “normale” Taxi-Unternehmen. Das Unternehmen selbst argumentiert, dass es keine professionellen Fahrer beschäftige und deshalb anders bewertet werden müsse. Das Urteil bestätigt die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen für Uber.

Jetzt steht aber fest, dass sich daran in den EU-Staaten auch nichts ändert. Uber würde sein Angebot lieber wie in den USA behandelt sehen. Wegen des EuGH-Urteils darf Uber nämlich jetzt nur noch Fahrer mit Beförderungsschein einsetzen. Eigentlich will das Unternehmen aber auch Privatpersonen als Fahrer anbieten – genau das ist Ubers Geschäftsmodell.

Uber muss Taxifahrer einsetzen – das kostet

Dort registrieren sich Führerschein-Besitzer als Fahrer und bieten somit ihre Dienstleistungen an. Der Kunde von Uber kann über eine App sehen, wie weit der nächste Fahrer entfernt ist. Er gibt die gewünschte Route in der App an und zahlt schon in der App via PayPal. Mit diesem Konzept will Uber 20 bis 40 Prozent günstigere Fahrdienste anbieten als Taxis.

Uber hat sich in Europa nie wirklich durchgesetzt. Das Unternehmen muss für seine Fahrdienste sogar teilweise Taxifahrer einsetzen, was die Kosten erhöhte. Taxi-Unternehmen dürfte das Urteil des EuGH wiederum gefallen.

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