Großbritannien darf einseitig vom Brexit zurücktreten. Das haben die Richter am Europäischen Gerichtshof am Monatagmorgen entschieden. Nachdem die Bürger 2017 für den EU-Austritt gestimmt hatten, könnte die Entscheidung doch wieder zurückgezogen werden.
Der EuGH hat am Montag beschlossen, dass Großbritannien nun auch ohne die Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten einseitig vom Brexit zurücktreten kann. Der Gerichtshof argumentiert, dass Staaten nicht von anderen Ländern zu einem EU-Austritt gezwungen werden sollten. Das berichtet unter anderem die Tagesschau. Großbritannien könnte somit einfacher eine eigenständige Entscheidung treffen, die EU zu verlassen.
Besonders das schottische Zivilgericht hatte bei dem EuGH in Luxenburg um eine Bewertung eines möglichen Rückziehers gebeten. Im 29. März 2019 soll Großbritannien die EU verlassen. Dienstag entscheidet das britische Parlament über den ausgehandelten Brexit-Vertrag. Für Theresa May könnte diese Entscheidung schlecht ausfallen. Aktuell sieht es nicht so aus, als ergebe sich eine Mehrheit, schreibt die Welt.
Fest steht: Wenn die Frist abläuft, verlässt Großbritannien die EU automatisch. Dabei ist es unbedeutend, ob bis dato ein Austrittsabkommen abgeschlossen ist oder nicht. Für eine Verlängerung der Frist braucht es jedoch die Einstimmigkeit von der EU.