Kompromiss bei Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Union und SPD haben sich am Mittwochabend auf eine Reform des Paragrafen 219a zum Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geeinigt. Eine Abschaffung des Paragrafen bleibt vorerst aus.

In der Reform soll rechtlich festgehalten werden, dass Ärzte und Krankenhäuser darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Verboten bleibt es, einen Schwangerschaftsabbruch oder Mittel, die diesen befördern, “anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen” – wenn sich dahinter ein kommerzielles Interesse befindet.

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer äußerte sich auf Twitter zufrieden mit dem Ergebnis: “Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für die CDU überragende Bedeutung.” Aus der Opposition gibt es Gegenwind zur Reform. Die Grünen-Abgeordneten Ulle Schauws und Katja Keul positionieren sich deutlich: “Wir Grüne bleiben dabei: Paragraf 219a muss aus dem Gesetzbuch gestrichen und klare Regelungen zur Informationsfreiheit gefunden werden.”

Die Reform soll bis Januar in einen Gesetzesentwurf umgewandelt werden.

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