Das Thema Rente beschäftigt die Bundesregierung schon seit langem. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat ein Konzept zur Grundrente vorgelegt, mit der Altersarmut verhindert werden soll. Doch sein Entwurf erntet neben lobenden Worten auch Kritik – vor allem an der Finanzierung.
So soll die Grundrente funktionieren
Die Grundrente soll Menschen vor Altersarmut schützen. Geringverdiener, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben und Kinder großgezogen, oder Angehörige gepflegt haben, sollen einen Zuschlag erhalten, der durch Steuern finanziert wird. Dieser Zuschlag soll maximal 447 Euro im Monat betragen. Den Höchstsatz bekämen nur diejenigen, die durchgängig nur auf Basis des Mindestlohns gearbeitet haben.
Sowohl derzeitige als auch zukünftige Rentner sollen die Grundrente beziehen können. Bundesarbeitsminister Heil nimmt an, dass drei bis vier Millionen Deutsche von seinem Konzept profitieren könnten – insbesondere Frauen. Nach den Plänen des SPD-Politikers, soll die Neuregelung zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Doch davor muss die SPD noch den passenden Gesetzesentwurf ausarbeiten und die Regierungsparteien müssen sich auf das Ergebnis einigen.
Vor allem bei den Bürgern kommt der Entwurf gut an. So ergab der ARD Deutschlandtrend vom Mittwoch, 14. Februar, dass 67 Prozent der Befragten das Konzept als Richtig ansehen. Sowohl bei Anhängern der SPD, als auch bei Anhängern der Union stimmte eine Mehrheit für den Vorschlag zur Grundrente.
Kritik am Konzept zur Grundrente
Kritik hingegen gibt es derweil vom Koalitionspartner der SPD. Die Unionsparteien befürchten, dass die Kosten für die Grundrente explodieren, wenn auf die sogenannte Bedürftigkeitsprüfung verzichtet wird. Diese würde untersuchen, ob Bezieher der Rente bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Prüfung ist zwar im Koalitionsvertrag vorgesehen, kommt im Konzept des Bundesarbeitsministers allerdings nicht vor. In SPD-Kreisen wird die Grundrente auch Gerechtigkeitsrente genannt. Und an der Gerechtigkeit zweifeln einige Unions-Politiker. Denn wer 34 Jahre lang vollzeit gearbeitet und eingezahlt hat, hat keinen Anspruch auf die Grundrente.
Die #Grundrente sorgt für Diskussionen. Ein Kritikpunkt: Wer Vollzeit, 34 Jahre lang gearbeitet hat, hat keinen Anspruch. 35 Jahre in Teilzeit berechtigen dagegen schon. Das ist falsch, meint @Kai_Whittaker @cducsubt. pic.twitter.com/mzIms66aFh
— ARD Morgenmagazin (@ardmoma) 5. Februar 2019
Auch in der Opposition gibt es Stimmen, die dem Rentenkonzept kritisch gegenüberstehen. Christian Lindner (FDP) bemängelt ebenfalls die Gerechtigkeit der neuen Grundrente. Die Grünen finden die Idee gut aber sehen noch verbesserungsedarf. Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sieht in dem Entwurf einen Schritt in die richtige Richtung aber äußert Zweifel an der Finanzierung. Gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte sie:
(…) Es ist nicht erkennbar, woher die Finanzierungsspielräume für Heils milliardenschwere Grundrente kommen sollen.
An den Plänen des Arbeitsministers hat auch das deutsche Handwerk Kritik geäußert. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sagte in einem Interview gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass er es als respektlos gegenüber Arbeitnehmern empfände, die Kosten für die Grundrente aus deren Sozialbeiträgen zu decken.
Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte die SPD dazu auf, einen detaillierten Plan zur Finanzierung des Entwurfs vorzulegen. In der ZDF-Sendung “Maybrit Illner” stimmte SPD-Chefin Andrea Nahles dem Fakt zu, dass das Konzept Kosten verursache und sprach an, dass man sich über die Finanzierung unterhalten müsse.
So geht es weiter im Streit um die Grundrente
Dass sich die Bundesregierung in naher Zukunft einigen wird ist unwahrscheinlich. Die Freude darüber, dass die SPD im Moment geschlossen hinter einem schärferen Profil steht, dürfte nicht gerade für große Kompromissbereitschaft sorgen. Mittel- und langfristig sollten sich die beiden Parteien aber auch in dieser Frage einigen. Denn bereits in den Koalitionsverhandlungen wurde die Grundrente thematisiert und sowohl die Union als auch die SPD haben Interesse daran, im Thema Grundrente noch vor den Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen eine gemeinsame Lösung zu finden. In der Union gibt es schon jetzt Politiker, die sich kompromissbereit zeigen. Wenn Einigung im schärfsten Kritikpunkt -der Finanzierung- herrscht, sollte die Grundrente wie geplant 2021 in Kraft treten können.
Beitragsbild: moerschy, lizenziert nach Creative Commons