Böhmermann scheitert mit Klage gegen Merkel

Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann ist mit seiner Unterlassungsklage gegen das Bundeskanzleramt und Bundeskanzlerin Angela Merkel gescheitert. Das teilte das Berliner Verwaltungsgericht gestern mit. Mit der Klage wollte Böhmermann verbieten, dass Merkel sein “Schmähgedicht” noch einmal als „bewusst verletzend“ kritisiert.

Die Richterin erklärte, Merkels Äußerung sei keine strafrechtliche Vorverurteilung des Satirikers gewesen, sondern ein vertretbares und auf den Text des Gedichts bezogenes Werturteil. Zudem sei in der öffentlichen Erklärung der hohe Wert der Presse- und Meinungsfreiheit betont worden. Merkel hatte ihre Äußerungen zu Böhmermanns Gedicht bereits als Fehler bezeichnet. Daraufhin hatte sich das Bundeskanzleramt dazu verpflichtet, die Kritik nicht mehr zu wiederholen. Bei der Urteilsverkündung waren weder Böhmermann noch Merkel anwesend.

Das „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hatte Böhmermann 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Daraufhin wurde gegen Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes ermittelt. Im Herbst 2016 wurde das Verfahren eingestellt. In einem weiteren Verfahren wurde jedoch festgelegt, dass Böhmermann bestimmte Stellen seines „Schmähgedichts“ nicht mehr wiederholen darf. Das Gedicht löste eine politische Debatte um das Verhältnis zwischen der Türkei und Deutschland aus.

 

 

 

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