Sexuelle Vielfalt als Teil des Gesetzes

Die Grünen wollen den dritten Artikel des Grundgesetzes ändern. Dieser besagt, dass Diskriminierung wegen Rasse, Sprache, Geschlecht oder Heimat verboten ist.

Die sexuelle Orientierung wurde dort aber nicht einbezogen. Das soll nun Teil eines bundesweiten “Aktionsplans für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt” werden, heißt es in einem Antrag, den die Bundestagsfraktion verabschiedet hat. Abgesehen von den Grünen, fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD), auch die sexuelle Identität aufzunehmen.

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