Heute ist das neue Hochschulgesetz im NRW-Landtag in Düsseldorf beschlossen worden. Zu den wichtigsten Punkten gehören die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht an Universitäten in Nordrhein-Westfalen und die Abschaffung der Zivilklausel. Letztere stand vor allem in der Kritik, da sie es Universitäten ermöglicht, wieder Militärforschung zu betreiben. Vor dem Landtag hatten diverse Friedensinitiativen, Gewerkschaften und Studierendenvertreter Demonstrationen angekündigt.
Das Gesetz gibt vor allem den Universitäten mehr Autonomie und Entscheidungsfreiheit. Die Landesregierung bestehend aus CDU und FDP will somit einige der Vereinbarungen des von der rot-grünen Landesregierung beschlossenen Gesetzes von 2014 ändern. Das neue Gesetz, das die Rahmenbedingungen für Studierende und Beschäftigte regeln soll, stößt aber auch auf viel Widerstand. Die Allgemeinen Studierendenausschüssse (ASten) vieler Universitäten in Nordrhein-Westfalen hatten sich zuvor mit der Kampagne “#NotMyHochschulgesetz” gegen die geplante Novellierung des Hochschulgestzes eingesetzt. “Das neue Gesetz gibt den Universitäten vielleicht wieder mehr Eigenständigkeit, für Studierende ist das jedoch eine zusätzliche Belastung”, findet Hannah Rosenbaum, Sprecherin des AStAs der TU Dortmund. Aber welche Auswirkungen wird die Gesetzesänderung konkret für Studierende an der TU haben?
Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der #Landtag heute das neue #Hochschulgesetz für #NRW verabschiedet. Was sich dadurch ab dem Wintersemester 2019/2020 ändert, finden Sie auf unserer Seite zusammengefasst. https://t.co/zujBDEX24A pic.twitter.com/ngCKGHIyW6
— MKW_NRW (@MKW_NRW) July 11, 2019
Anwesenheitspflichten wieder möglich
Eine Anwesenheitspflicht war bisher dann erlaubt, wenn die Anwesenheit zum Erbringen einer Studienleistung absolut notwenig war, wie zum Beispiel bei Sprachkursen. Nun soll die Anwesenheitspflicht auch in größeren Seminare und Vorlesungen wieder möglich gemacht werden. Das entscheiden die Universitäten jedoch eigenständig.
Der AStA sieht vor allem Probleme für Studierende mit Nebenjobs, die eine Anwesenheitspflicht nicht mit der zusätzlichen Arbeit vereinbaren können, da viele ihr Studium selbst oder mitfinanzieren müssen. “Das Bafög reicht bei vielen Studierenden nicht aus, um ihr Studium zu finanzieren. Genau die haben dann vielleicht keine Zeit zu Veranstaltungen zu einer bestimmten Uhrzeit zu gehen. Manche Veranstaltungen sind aber auch schlecht, sodass sich Studierende den Inhalt viel besser selbst beibringen können”, sagt Rosenbaum. Auch für Studierende mit Kind könnte es mit einer Anwesenheitspflicht zu Problemen kommen. Zusätzlich gibt es Studierende, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen.
Prof. Dr. Metin Tolan, Prorektor des Geschäftsbereichs Finanzen, findet, dass der gesunde Menschenverstand zum Thema Anwesenheitspflicht schon alles regeln werde. “Eine Anwesenheitspflicht gab es schon immer dort, wo es Sinn macht, das heißt beim Praktikum oder bei Experimenten, bei denen eine Anwesenheit erforderlich ist, um eine Prüfungsleistung zu erbringen”, sagt er. Vorlesungen hingegen seien ein Angebot und Studierende sollten selbst entscheiden, ob sie hier da sein wollen. Denn schließlich sei ein Studium freiwillig und es handele sich bei Studierenden um erwachsene Menschen, denen eine Eigenverantwortlichkeit nicht abgesprochen werden sollte.
Verpflichtende Studienverlaufspläne
Auch mittels festgelegter Studienverlaufspläne könnten die Studierenden weiter in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, so die Befürchtungen der ASten. Damit könnten die Hochschulen Studierende verpflichten, eine Klausur in einem bestimmten Zeitrahmen des Studiums zu schreiben. Die Fachrichtungen könnten so mit Studierenden individuelle, aber verpflichtende, Vereinbarungen treffen. Welche Sanktionen folgen könnten, sollten die Studienleistungen nicht in den von der Hochschule festgelegten Fristen erbracht werden, ist jedoch noch unklar. Eine Möglichkeit liegt darin, verpflichtende Beratungsgespräche einzuführen.
Doch diese Verpflichtung könne die Freiheiten der Studierenden ebenfalls einschränken, meint Hannah Rosenbaum: “Wir würden es besser finden, wenn mehr in freiwillige Beratungsangebote investiert werden würde. Die psychologischen Beratungsstellen an der TU Dortmund sind total überlaufen, also brauchen wir mehr spezialisiertes Personal, oder auch Studienfachberater”. Die Landesregierung habe sich aber bereits dagegen ausgesprochen, mehr finanzielle Mittel für freiwillige Beratungsangebote bereit zu stellen, so die AStA Sprecherin. Besonders Studierende mit psychischen Problemen könnten durch das neue Gesetz von Nachteilen betroffen sein, da sie nicht immer in der Lage sein können, das Studium in einer vorgegebenen Zeit abzuschließen.
Mit den verpflichtetenden Studienverlaufsvereinbarungen hofft die Landesregierung auch die Zahl an jährlichen Studienabbrechern zu reduzieren. Laut Prof. Dr. Metin Tolan führe diese Maßnahme jedoch nicht zum erwünschten Ergebnis: “Wir sind hier nicht mehr in der Schule, sondern an der Universität, wo erwachsene Menschen studieren, die mit dem Studium eine freie Entscheidung treffen. Wer nicht im Seminar anwesend ist, bekommt halt seine Studienleistung nicht. Eine Verpflichtung einzuführen ist übertrieben”. In den ersten beiden Semestern könnten eventuelle Hilfestellungen für Studierende helfen, da der Schritt von Schule zu Universität ein Großer sei. “Aber grundsätzlich soll ein Studium ja auch die Eigenverantwortung fördern”, so der Prorektor.
Universitäten dürfen wieder für militärische Zwecke forschen
Das neue Gesetz ermöglicht es Universitäten Forschung betreiben, die hinterher für militärische Zwecke genutzt werden darf. Bisher hatten sich Hochschulen in NRW mit der im Hochschulgesetz von 2014 enthaltenen Zivilklausel zu einer zivilen Forschung verpflichtet, die zu friedlichen Lösungen beitragen soll. Mit dem neuen Gesetz ändert sich das. Allerdings ist es den Universitäten trotzdem freigestellt über eine eigene Zivilklausel zu entscheiden. Im Falle der TU Dortmund ist die Entscheidung bereits im Jahr 1992 gefallen, womit sie eine der ersten Universiäten war, die sich selbst eine Zivilklausel gegeben hat. “An der TU wird sich bezüglich der Zivilklausel nichts ändern, da seit 1992 schon fest in der Verorndung der Universität steht, dass keine militärische Forschung unterstützt werden soll”, sagt Tolan.
Das Netzwerk Friedenskooperative kritisiert die Pläne der NRW-Landesregierung, die Zivilklausel im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes zu streichen: https://t.co/s6mKyELCKu #Zivilklausel #NotMyHochschulgesetz pic.twitter.com/UyTp89ZfFL
— Friedenskooperative (@NetzwerkFrieden) July 9, 2019
Die Klausel soll die Forschung der Universitäten vor allem damit beauftragen zu einer friedlichen Demokratie beizutragen. Der genaue Wortlaut des Hochschulzukunftsgesetzes von 2014 besagt, dass Hochschulen “einen Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt” entwickeln und sie damit friedlichen Zielen verpflichtet seien und ihrer besondereren Verantwortung für eine nachhaltigen Entwicklung nach innen und außen nachkämen.
Der AStA spricht sich ebenfalls gegen die Abschaffung der Klausel aus: “Obwohl die TU eine Forschung zu militärischen Zwecken für sich bereits ausgeschlossen hat, wollen wir trotzdem für das friedliche Regelmodell für alle Universitäten stehen”, so Rosenbaum.
Kampagne “#notmyhochschulgesetz” bleibt nicht ganz ohne Ergebnisse
Das Hochschulgesetz kommt trotz des Widerstands mit einer Anwesenheitspflicht, der Abschaffung der Zivilklausel und Studienverlaufsvereinbarungen, die das Mitspracherecht der Studierenden eher einschränken könnten. Über die Umsetzung entscheiden die einzelenen Hochschulen selbst. Doch der AStA hat auch etwas erreichen kann. Das Hochschulgesetz wird heute von der Landesregierung beschlossen. Trotz des großen Wiederstands. Trotzdem hat der AStA der TU Dortmund etwas erreichen können. Das gelte zum Beispiel für ein Mitspracherecht bei der Regelung der Anwesenheitspflicht, so Rosenbaum. Sollte eine Anwesenheitspflicht von einem Professor beantragt werden, wird die zuallererst an den Studienbeirat geleitet, der eine studentische Mehrheit besitzt und mit einem bestimmten Quorum Entscheidungen blockieren kann. So wäre ein Antrag auf die Anwesenheitspflicht zwar möglich, doch es wäre schwieriger den Studienbeirat zu überstimmen. Ein Mitspracherecht bei den verpflichtenden Studienverlaufsplanungen hätten studentische Vertreter der TU allerdings nicht. Auch eine studentische Personalvertretung wird durch das Engagement des AStAs optional bleiben. Diese Vertretungen sind vor allem dafür zuständig, die Interessen der Studierenden, die beispielsweise als studentische Hilfskräfte an der Universität arbeiten, zu vertreten. Zuvor war geplant, diese studentischen Personalvertretungen komplett zu streichen.
Für den Professor und Prorektor Metin Tolan ändert das neue Hochschulgesetz eher wenig: “Die jetzige Landesregierung traut den Universitäten damit zu, eigene Entscheidungen zu treffen, während die rot-grüne Landesregierung von 2014 eigentlich nur Probleme definiert hat und somit nicht auf eine partnerschaftliche Verständigung zwischen Universitäten und Land gesetzt hat”. An der TU Dortmund seien alle Beschlüsse schon gut geregelt, deshalb sei das Gesetz aus der Sicht des Professors “nicht so tragisch”.
Bild: Sarah Sendner