Das angekündigte Dieselfahrverbot für Dortmund ist gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschied sich nun dagegen. Ein Fahrverbot wollte die Stadt unbedingt vermeiden. Stattdessen möchte sie sich an anderen Konzepten aus Ruhrgebietsstädten orientieren, die dem Verbot auch dort bereits den Riegel vorschoben.
Um Feinstaub-Vorgaben im Stadtkern einzusparen, sollte die Stadt Dortmund Dieselfahrzeuge im Zentrum verbieten. Das wollte die Stadt aber nicht. Sie reagierte hier auf Gegenwehr der Dieselfahrer, die unter anderem auch auf der Pressekonferenz am 14. Januar bereits mit Protestschildern erschienen. „Symbolpolitik“ sei da das Schlagwort.
Stattdessen möchte die Stadt sich an anderen Ruhrgebietsstädten orientieren. Besonders Essen sei ein großes Vorbild für den kommenden Dortmunder Gegenvorschlag, durch Tempolimits dem Feinstaub entgegenzuwirken. Dort einigten sich die Akteure im Dezember 2019 auf ein mehrstufiges Maßnahmenpaket, um zumindest vorerst ein Fahrverbot auf der für das Revier wichtigen Autobahn A40 zu verhindern. Umweltschützer halten das aber für nicht zweckerfüllend.
Anlass des Fahrverbots war eine Sammelklage von diversen Umweltverbänden gegen einige Städte und das Land NRW. Unter anderem Greenpeace hatte den hohen Anteil von Feinstaub in den Innenstädten bemängelt.