Zwei Städte in NRW ordnen Maskenpflicht an

Mit Münster und Dorsten haben die zwei ersten Städte in NRW eine Maskenpflicht für einige Bereiche der Öffentlichkeit erlassen. In Münster gilt die Maskenpflicht ab kommendem Montag (27. April) überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.

Dies sei etwa in Geschäften, im ÖPNV oder in städtischen Gebäuden wie den Bürgerdiensten der Fall, heißt es auf der Homepage der Stadt Münster. Demnach genügten selbstgenähte Masken oder einfache Tücher. Medizinische Masken seien nicht notwendig – im Gegenteil: “Die zertifizierten Masken können so den Krankenhäusern und Arztpraxen, der Pflege oder dem Rettungsdienst vorbehalten werden”, wird Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer in einer Pressemitteilung zitiert.

In Dorsten gilt die Maskenpflicht schon ab heute (21. April) für die Gebäude der Stadtverwaltung und den Wertstoffhof. Ab Donnerstag (23. April) soll die Pflicht dann auch in städtischen Kitas gelten, wobei die Kinder explizit von der Regel ausgenommen sind.

Dortmund setzt auf freiwilliges Maskengebot

In Dortmund gibt es bislang keine Maskenpflicht. DSW21 bittet jedoch Fahrgäste in Bussen und Bahnen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Halstücher oder Schals reichten aus, heißt es von der Stadt Dortmund. Die Schutzmaßnahmen seien vor allem wichtig, weil eine Zugangsregelung der Fahrgäste nicht möglich sei. Die Kapazitäten hätten Grenzen. Je mehr das öffentliche Leben hochgefahren werde, desto schwieriger werde es, den notwendigen Abstand einzuhalten.

Gleichwohl scheinen die Schutzmaßnahmen bei DSW21 bisher ausgereicht zu haben. Laut Stadt sei keiner der 900 Fahrerinnen und Fahrer mit Corona infiziert. Es gebe zudem auch insgesamt weniger Krankheitsfälle als um diese Zeit üblich.

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