Maskenpflicht: Das gilt an der TU Dortmund

Ab Montag gilt in Deutschland eine bundesweite Maskenpflicht. Zunächst war es nicht der Plan von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder, diese einzuführen. Es war in der Videokonferenz am Mittwoch (15.04.2020) von einer „dringenden Empfehlung“ die Rede. Sachsen kündigte als erstes Bundesland eine Maskenpflicht an. Durch die Ankündigung und den ausgeübten Druck vieler Städte und Kommunen, eigenständig eine Maskenpflicht einzuführen, reagierte auch NRW. Weitere Bundesländer reagierten nach und nach, sodass die Pflicht nun in ganz Deutschland ab Montag (27.04.2020) gilt.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Laut der Landesregierung NRW gelten neben den käuflichen Schutzmasken, selbstgenähte Stoffmasken und Schals die über den Mund und die Nase gezogen werden, bereits als zulässig. Bisher ist bei einer Missachtung der Maskenpflicht, keine Strafe bekannt. Nach der Auffassung von Wissenschaftlern könne das Tragen von Masken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren, so die NRW-Landesregierung.

Ministerpräsident Armin Laschet spricht sich für eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen gegen das Coronavirus in NRW aus. Seit Montag (20.04.2020) haben wieder viele Geschäfte geöffnet und ab heute (23.04.2020) gehen Schüler der Abschlussklassen wieder zur Schule.

Folgen der Maskenpflicht an der TU Dortmund

Grundsätzlich ist es seit dem 16. März verboten das Gelände der TU Dortmund zu betreten. Damit sich das Coronavirus möglichst nicht weiter ausbreitet. Seit Montag (20. April) gilt jedoch eine Ausnahme für die Zentralbibliothek. Studierende, die in der Bibliothek etwas ausleihen oder zurückbringen wollen, dürfen das Gelände für diesen Zweck betreten.

Laut der Pressestelle der TU Dortmund wird bis zum Wochenende eine Regelung zu der Maskenpflicht entworfen. Dadurch, dass die Landesregierung den Beschluss erst gestern gefällt hat, kann jetzt die Umsetzung in öffentlichen Einrichtungen beschlossen werden. Zudem ist eine Ergänzung der bereits geltenden Sicherheitsvorkehrungen in der Zentralbibliothek geplant.

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