Bund und Länder beschließen neue Corona-Lockerungen

In der Bund-Länder-Konferenz haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten neue Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Kontaktbeschränkungen gelten allerdings weiter bis zum 5. Juni. Und auch die Abstandsregelungen von 1,5 Meter müssen eingehalten werden.

Bundesweit gilt, dass sich Angehörige zweier Haushalte wieder treffen dürfen – zum Beispiel zwei Personen aus unterschiedlichen WGs. Dabei muss weiterhin ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auch die Maskenpflicht gilt nach wie vor.

Kunden dürfen in allen Geschäften in Deutschland wieder einkaufen und die Gastronomie darf ab dem 9. Mai auf Eigenverantwortung sowie unter strengen Hygienemaßnahmen wieder öffnen.

Schulen und Kitas sollen dagegen erst schrittweise mit Einschränkungen wieder geöffnet werden. Die Heimarbeit soll, da wo es möglich ist, weiter stattfinden.

Innerhalb Deutschlands dürfen Reisen unternommen werden. Zudem wurde beschlossen, dass Besuche in Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen wieder erlaubt sind – von einer festen wiederkehrenden Person.

Bundesländer entscheiden selbst

In Nordrhein-Westfalen ist ab Donnerstag sogar kontaktloser Breitensport und Training im Freien erlaubt. Ab Mitte Mai geht darüber hinaus die 1. und 2. Fußball-Bundesliga vor leeren Rängen weiter. Auch Kulturbetriebe wie Museen und Ausstellungen dürfen wieder öffnen.

Über viele Schutzmaßnahmen entscheiden die Bundesländer von nun an selbst – etwa bei Hotelöffnungen. Deshalb gibt es zur Zeit in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.

Sollten die Neuinfektionen in einer Region erneut stark ansteigen, soll vor Ort wieder mit Beschränkungen reagiert werden. Die Grenze dabei: 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

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