Gericht hebt Quarantänepflicht für Reise-Rückkehrer auf

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Quarantänepflicht für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, vorläufig außer Kraft gesetzt. Mit ihrer Entscheidung gaben die Richter dem Eilantrag des Eigentümers eines Ferienhauses in Schweden statt.

Der Mann muss jetzt also nicht in die eigentlich vierzehntägige Quarantäne für Auslandsrückkehrer. Bisher waren Menschen, die mit einer Ausnahmegenehmigung einreisen, etwa Berufspendler, die einzige Ausnahme von den Quarantäne-Regelungen.

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts argumentieren, dass das Infektionsschutzgesetz eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zulasse, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen. Dieses Gesetz sehe nur bestimmte Personen, wie etwa Kranke oder Krankheitsverdächtige, für eine Quarantäne vor. Ein Auslands-Einreisender könne nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden. Die Freiheit von Menschen in Quarantäne werde in erheblichen Maße beschränkt. Weiterhin argumentieren die Richter, dass es möglich sei, durch Rechtsverordnungen Risikogebiete auszuweisen, die eine Verhängung einer Quarantäne rechtfertigen.

Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet sprach sich in der “Rheinischen Post” für eine Lockerung der Quarantäne-Pflicht für Rückkehrer aus dem europäischen Ausland aus und bekräftigte  seine Forderung nach einer schnellen Öffnung der deutschen Grenzen. Auch das CDU-Präsidium hat sich für eine zügige Öffnung der Grenzen ausgesprochen – jedoch unter Beibehaltung der Sicherheitsstandards. Zuletzt hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt, dass die Grenzkontrollen zunächst bis zum 15. Mai fortlaufen werden. Über das weitere Vorgehen soll im Laufe der Woche entschieden werden.

 

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